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Antrag Starkregenschutz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oestringer, im TA am 07.07.2025 erinnerte die Stadtverwaltung an das Starkregenereignis vom 04.07.2010, das über Gerlingen...

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Oestringer,
im TA am 07.07.2025 erinnerte die Stadtverwaltung an das Starkregenereignis vom 04.07.2010, das über Gerlingen niederging. Eindrucksvoll wurde aufgezeigt, welche Maßnahmen die Verwaltung seither umgesetzt hat und welche Maßnahmen von städtischer Seite noch in Planung sind.
Wie die Starkregengefahrenkarten zeigen, kann damit ein Schadenereignis wie 2010 zwar abgemildert, aber nicht beherrscht werden. Mit hohen Wasserständen in einem großen Bereich der Stadt muss weiterhin gerechnet werden. Ein großer Teil der dann zu erwartenden Sachschäden, auch Personenschäden, in Kellern und Tiefgaragen, kann aber vermieden werden, wenn die gesetzliche Eigenverantwortung der Hauseigentümer und Einwohner aktiviert wird.
Dies erfordert eine intensivere und gezielte Aufklärung und Einbeziehung der potenziell Betroffenen. Nur so können sie erkennen, dass die städtischen Maßnahmen in der Wirkung zwangsläufig begrenzt sind und sie für die darüber hinaus erforderliche und wirksame Eigenvorsorge (auch rechtlich) zuständig sind.
Antrag:
Wir beantragen, dass die Stadtverwaltung das Thema Starkregenschutz und -vorsorge unserer Bevölkerung präsenter macht und so zu eigenem Vorsorgehandeln motiviert.
Dies kann erfolgen durch
- Regelmäßige Hinweise im Amtsblatt
- Mitteilungen in den Sozialen Medien
- Mehr und bessere Information über die Homepage der Stadt Gerlingen (siehe z. B. siehe HP der Stadt Münster www.stadt-muenster.de/wasser/startseite)
- Informationsveranstaltungen Gemeinderat:
- Organisation und Angebot einer individuellen Fachberatung zur Starkregenvorsorge durch ein einschlägig erfahrenes Ingenieurbüro für Hauseigentümer, Unternehmer und Geschäftsinhaber.
- Städtische Finanzierung oder anteilige finanzielle Förderung.

Begründung:
Im Wasserhaushaltsgesetz § 5 ist geregelt, dass Eigentümer und Bewohner von Gebäuden zu diesem Thema eine Eigenverantwortung für Vorsorgemaßnahmen und somit eine Holschuld zur Information haben. Leider ist dies vielen Mitbürgern nicht bekannt.
Vorteile:
- Richtiges Verhalten der Bevölkerung bei Starkregenereignissen und dadurch Vermeidung von Personenschäden.
- Vermeidung oder Vermindern von hohen Gebäude- und Sachschäden durch rechtzeitige Prävention.
- Sensibilisierung und Mitwirkung der Bevölkerung, Klarstellung der gesetzlichen Eigenverantwortung neben der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Da ein solches Starkregenereignis Gerlingen jederzeit wieder treffen kann, möchten wir mit unserem Antrag dazu beitragen, dass die Bürgerschaft besser vorbereitet ist und Schäden vermieden werden können.

Für die SPD grüßen Sie freundlich
Barbara Günther Jürgen Fritz

Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von SPD Gerlingen
31.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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