Aus den Rathäusern

Anzeigepflicht von Änderungen bei der Niederschlagswassergebühr

Gemäß § 46 der Abwassersatzung sind Änderungen der Größe und des Versiegelungsgrades versiegelter Flächen eines Grundstücks innerhalb eines Monats...

Gemäß § 46 der Abwassersatzung sind Änderungen der Größe und des Versiegelungsgrades versiegelter Flächen eines Grundstücks innerhalb eines Monats der Gemeinde Altenriet anzuzeigen. Dies gilt ebenfalls bei der Errichtung von Überdachungen, Carports und ähnlichen Anlagen. Bitte tragen Sie die entsprechenden Flächen in einen Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 oder in das ursprüngliche Erfassungsblatt Ihres Grundstücks mit roter Markierung ein. Auf Anfrage stellt die Gemeinde einen Vordruck für die Anzeige zur Verfügung. Werden die Mitteilungspflichten vom Gebührenpflichtigen nicht fristgerecht erfüllt, kann die Gemeinde die Berechnungsgrundlagen schätzen.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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