Beschwerden über Hundekot und Einhaltung der Leinenpflicht
An öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Fuß- und Radwegen, Kinderspielplätzen und Vorgärten führen immer wieder Verunreinigungen mit Hundekot zu Beschwerden.
Der Großteil der Hundehalter achtet selbstverständlich auf Sauberkeit und schaut, dass das „Geschäft“ der vierbeinigen Freunde nicht liegen bleibt. Andere Hundehalter scheint dies nicht zu stören. Bitte nehmen Sie Rücksicht, wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen. An verschiedenen Stellen haben wir bereits Hundetoiletten mit Tüten-Spendern aufgestellt, bitte machen Sie davon Gebrauch.
Die Hinterlassenschaften von Hunden nicht zu beseitigen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Entsprechend der Polizeiverordnung der Gemeinde Bondorf sind Tiere grundsätzlich so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich, also innerhalb der Wohnbebauung, sind Hunde an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Leine geführt werden, sofern eine Begleitperson durch Zuruf auf das Tier einwirken kann.
Ebenso können auch hier Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und bei Wiederholung zu einer Leinenpflicht auch im Außenbereich führen.
Wir bedanken uns bei den vielen Hundebesitzern, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner bereits jetzt ordnungsgemäß entsorgen und sich an die Leinenpflicht halten.