Fastnacht & Fasching

Arbeitsstunden Neumitglieder

Neumitglieder haben in den ersten drei Jahren 15 Arbeitsstunden zu erfüllen. Die Arbeitsstunden sind auch in der Vereinssatzung verankert. Alle Möglichkeiten,...

Neumitglieder haben in den ersten drei Jahren 15 Arbeitsstunden zu erfüllen. Die Arbeitsstunden sind auch in der Vereinssatzung verankert. Alle Möglichkeiten, sein Kärtchen voll zu bekommen, finden sich auf der Homepage unter Downloads. Für das Kärtchen ist jedes Mitglied eigenständig verantwortlich. Neumitglieder, die 15 Arbeitsstunden bereits abgeleistet haben, sollten unbedingt das volle Kärtchen im Zunftbüro (Freitag, 19–20 Uhr) abgeben. Auch der Zwischenstand kann im Zunftbüro gemeldet werden.

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 12/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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