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Archäologische Sondierungsarbeiten im Neubaugebiet Kappmannsgrund 5, 1. Bauabschnitt starten ab 12. Mai

Die Stadt Leingarten ist derzeit dabei, die Planung für das Neubaugebiet „Kappmannsgrund 5“ zu finalisieren. Es stehen jedoch noch abschließende...

Die Stadt Leingarten ist derzeit dabei, die Planung für das Neubaugebiet „Kappmannsgrund 5“ zu finalisieren. Es stehen jedoch noch abschließende Genehmigungsverfahren an, die aufeinander aufbauen. Daher gestaltet sich die Festlegung eines Zeitplans weiterhin schwierig.

In diesem Jahr steht jedoch planmäßig der Beginn der Erschließung des 1. Bauabschnitts (östliche Hälfte des Plangebiets) an. Bevor jedoch mit den eigentlichen Tiefbauarbeiten begonnen werden kann, sind archäologische Sondierungsgrabungen erforderlich.

Diese beginnen am 12. Mai 2025 und werden in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg durchgeführt. Sondierungsgrabungen dienen der systematischen Untersuchung des Bodens, um etwaige archäologisch relevante Strukturen oder Funde zu identifizieren und zu dokumentieren. Solche Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und stellen sicher, dass kulturelles Erbe, welches sich möglicherweise noch im Boden befindet, nicht unbeachtet verloren geht. Bei den Voruntersuchungen werden auf ausgewählten Flächen punktuelle Suchschnitte angelegt. Diese ermöglichen eine erste Einschätzung zur archäologischen Relevanz des Gebiets.

Rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen ist das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG). Danach gilt der Grundsatz, dass Eingriffe in den Boden, bei denen der Verdacht auf Kulturdenkmale besteht, nur nach vorheriger denkmalrechtlicher Prüfung zulässig sind. Laut Landesdenkmalamt ist im Bereich des Neubaugebiets mit archäologischen Befunden nach § 2 DSchG zu rechnen. Schon aus Kostengründen ist es üblich, im Vorfeld archäologische Sondierungen durchzuführen, um mögliche Fundstellen zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten zu können.

Lokalhistorischer Bezug: Späthallstatt-/Frühlatènezeitliche Siedlung und Gräberfeld

Das Gebiet rund um Leingarten ist für die Archäologen interessant, da hier bereits Spuren aus der Späthallstatt- und Frühlatènezeit entdeckt wurden – einer wichtigen Epoche der keltischen Kultur, die etwa vom 6. bis zum 4. Jahrhundert v. Chr. datiert. Die Fundstellen belegen, dass Leingarten und die umliegende Region bereits in der Eisenzeit besiedelt waren und eine bedeutende Rolle im damaligen keltischen Netzwerk spielten. Solche Funde erlauben tiefe Einblicke in die Lebensweise, die Bestattungskultur und das Handwerk der Kelten. In den vergangenen Jahren wurden hier unter anderem Siedlungsreste, Werkzeuge und Schmuckstücke gefunden, die von einer reichen und vielseitigen Kultur zeugen. Diese archäologischen Stätten sind nicht nur für die Wissenschaft von großem Wert, sondern auch für das lokale historische Bewusstsein der Stadt Leingarten. Der Bereich „Kappmannsgrund“ ist hier laut LAD ein Verdachtsfall für solche Funde.

Was passiert bei einem Fund?

Sollten sich bei den Sondierungen Hinweise auf archäologische Funde oder Strukturen ergeben – beispielsweise Reste von Siedlungen, Gräber oder Artefakte – wird dies vom zuständigen Grabungsteam fachgerecht dokumentiert. In einem solchen Fall kann das Landesamt für Denkmalpflege vertiefende Untersuchungen anordnen, um die Funde genauer zu erfassen, zu datieren und zu bewerten. Je nach Art und Bedeutung der Funde kann dies zu einer zeitlichen Verzögerung der weiteren Erschließungsmaßnahmen führen. Ziel des Landes Baden-Württembergs ist es, mögliche Kulturdenkmale entweder zu sichern oder durch eine fachgerechte Bergung für die Nachwelt zu erhalten. Die Stadt steht hierbei in engem Austausch mit den zuständigen Fachstellen, um eine rechtssichere und zugleich möglichst reibungslose und kostensparende Projektumsetzung zu gewährleisten. Sollten tatsächlich Funde gemacht werden, entscheidet das Landesamt über das weitere Vorgehen – etwa über vertiefende Untersuchungen oder eine denkmalrechtliche Sicherung.

Wichtiger Hinweis: Aktuell befinden sich noch keine Grundstücke im Vergabeprozess. Eine Vergabe kann erst erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Wir bitten daher um Verständnis und darum, von Anfragen zu Grundstücksreservierungen oder -vergaben noch abzusehen. Sie können sich gerne auf der Interessentenliste hinterlegen lassen, dann erhalten Sie bei Beginn der Vergabe eine Mitteilung. Hierzu genügt eine Mail mit Kontaktdaten an felix.hellmich@leingarten.de.

Die Stadtverwaltung wird weiterhin regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten und das weitere Verfahren informieren – sowohl im Amtsblatt als auch in den sozialen Medien und auf unserer Website (www.leingarten.de | leben und wohnen | bauen und wohnen| Bauplätze).

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
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