Pflegeversicherung - Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag
Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 01.07.2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das Budget beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden, bspw. wenn die Hauptpflegeperson Urlaub hat oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie sie den Betrag einsetzen – ganz nach individuellem Bedarf. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Der Anspruch besteht sofort, sobald mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Diese Änderung erleichtert für pflegende Angehörige die Antragsstellung der Leistungen bei der Pflegekasse.
Unser Tipp – es ist nicht einfach, sich als pflegende Angehörige im Bereich Pflege – Leistungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten – zurechtzufinden.
Nutzen Sie frühzeitig die professionellen Beratungsangebote.
Die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort beraten individuell, neutral und trägerunabhängig zu allen Themen rund um die Pflege. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.
Weitere Informationen zur Artikelserie finden sich auf der Homepage des Kreisseniorenrates Böblingen - www.kreisseniorenrat-boeblingen.de