AWN Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH
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Asche und Grillkohle gehören nicht auf Grüngutplätze

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen....

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen. Asche, Kohle und verbranntes holziges Material müssen abgekühlt in den Restmüll. In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf: Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z.B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne. Für Rückfragen steht die KWiN unter Tel. 06281/9060 zur Verfügung.

Erscheinung
Bauländer Bote
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Ausgabe 02/2025

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Adelsheim

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