NUSSBAUM+
Dies und das

Asche und Grillkohle gehören nicht auf Grüngutplätze

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen....

Aus gegebenem Anlass weist die KWiN in der laufenden Heizsaison darauf hin, dass Asche und Kohle generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden dürfen. Asche, Kohle und verbranntes holziges Material müssen abgekühlt in den Restmüll. In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf: Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z.B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne. Für Rückfragen steht die KWiN unter Tel. 06281/9060 zur Verfügung.

Erscheinung
Bauländer Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelsheim
Kategorien
Dies und das
Panorama
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto