In Baden-Württemberg müssen Atemschutzgeräteträger jährlich eine Belastungsübung durchführen, um ihre Tauglichkeit nachzuweisen. Diese Übung ist Bestandteil der Pflichtfortbildung und dient der Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit unter Atemschutz.
Die Belastungsübung umfasst zwei Abschnitte:
All das wird in vollständiger Schutzkleidung und mit angeschlossenem Atemschutzgerät durchgeführt – eine echte körperliche Herausforderung. Nur wer diese Belastung erfolgreich meistert und mit dem vorhandenen Luftvorrat durchkommt, der darf weiterhin im Atemschutzeinsatz tätig sein. Das dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch der Sicherheit aller im Einsatz.
Unsere Feuerwehrkameraden mit Atemschutzausbildung haben für dieses Jahr größtenteils ihre Belastungsübungen erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund verfügbarer Terminfenster erfolgt ein Teil der Übungen im Frühjahr und ein Teil im Spätjahr.
Für alle Kameradinnen und Kameraden, die ihre jährliche Belastungsübung noch vor sich haben, viel Erfolg!
Wir halten uns fit für Ihre und unsere Sicherheit.