Die Gemeinde Bondorf bietet im Rahmen eines Höchstpreisverfahrens einen attraktiven Wohnbauplatz zum Kauf an. Es handelt sich dabei um das Flurstück 300/52 im Öschelbronner Weg.
Das Grundstück hat eine Fläche von 557 m², liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Öschelbronner Weg“ und im allgemeinen Wohngebiet. Das Grundstück kann mit einem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus oder auch mit zwei Doppelhaushälften bebaut werden. Ein Doppelhaus wird nur dann zugelassen, wenn eine einheitliche und zeitgleiche Bebauung beider Doppelhaushälften gewährleistet ist.
Der Mindestgebotspreis beträgt 410 €/m².
Einziges Wertungskriterium für die Vergabe ist der höchste Angebotspreis in €/m². Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los.
Um bei der Angebotsabgabe berücksichtigt zu werden, sind folgende Kriterien zu beachten:
a) Wer bereits einen Bauplatz von der Gemeinde erhalten hat oder bereits im Besitz eines Bauplatzes ist, wird bei der Angebotsabgabe nicht berücksichtigt.
b) Bewerberinnen und Bewerber, die über ausreichendes Wohneigentum verfügen, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie ihr Wohneigentum zur Realisierung eines Neubauvorhabens einsetzen. Ein Verkaufsnachweis ist spätestens bis zum Abschluss des Kaufvertrags zu erbringen.
Über ausreichendes Wohneigentum im Sinne dieser Richtlinien verfügen Personen, die ein Haus, einschließlich Doppelhaus und Reihenhaus, oder eine Wohnung in ihrem Eigentum haben und für die dort gemeldeten Personen mindestens folgende Wohnfläche zur Verfügung steht:
1 Person: mindestens 60 m²
2 Personen: mindestens 70 m²
3 Personen: mindestens 80 m²
4 Personen: mindestens 90 m²
5 Personen: mindestens 100 m²
6 Personen: mindestens 110 m²
Bei mehr als sechs Personen erhöht sich die Bemessungsgrundlage je weiterer Person um 10 m².
Für die Angebotsabgabe ist eine detaillierte Planung nicht erforderlich, jedoch müssen folgende Punkte bei der Bebauung eingehalten werden:
• Die Grundflächenzahl von maximal 0,4
• Zahl der Vollgeschosse: maximal 2
• Die maximale Traufhöhe von 6,00 m
• Als Dachform ist ein Satteldach oder eine Sonderform des Satteldachs (Dachneigung 24° bis 48°), ein Pultdach oder auch Flachdach (Dachneigung 0° bis 30°) möglich
• Entsprechend der Dachform ist eine maximale Firsthöhe von 6,00 m (Flachdach), 9,50 m (Pultdach) bzw. 10,00 m (Satteldach und Sonderform des Satteldachs) zulässig.
• Auf dem Grundstück ist ein Baum entsprechend der Pflanzliste im Textteil und dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu pflanzen.
Diese Bestimmungen werden durch ein Rückkaufsrecht abgesichert.
In den vertraglichen Bestimmungen wird zudem eine Bauverpflichtung geregelt. Danach ist das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem bezugsfertigen Wohngebäude zu bebauen.
Maßgeblich für die Bebauungsmöglichkeiten sind die rechtsverbindlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Am Öschelbronner Weg“.
Der Plan- und Textteil des Bebauungsplans kann auf der Homepage der Gemeinde unter dem Link www.bondorf.de/unsere-gemeinde/ortsrecht/bebauungsplaene/bau-und-wohnungswesen abgerufen werden.
Angebotsfrist und Bauplatzvergabe:
Ihr verbindliches Angebot richten Sie bitte bis zum 30.06.2026 mit dem auf unserer Homepage der Gemeinde unter dem Link www.bondorf.de/leben-wohnen/wohnbauplaetze/gemeindegrundstuecke vorhandenen Formular an die unten genannte Adresse.
Auf dem Briefumschlag ist unbedingt der Hinweis „Angebot Bauplatz Flst. 300/52 – nicht vor Fristablauf öffnen“ anzubringen. Angebote per E-Mail sind nicht möglich.
Die Bauplatzvergabe erfolgt dann voraussichtlich im Juli durch den Gemeinderat der Gemeinde Bondorf. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Bauplatzes besteht nicht.
Aufwendungen der Bewerberinnen und Bewerber, welche durch die Beteiligung in diesem Angebotsverfahren entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Angebote, werden nicht erstattet.
Die Angebote sowie Rückfragen zum Verfahren bitten wir an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Bondorf, Hauptamt, Hindenburgstraße 33, 71149 Bondorf, Frau Hätinger, Telefon (07457) 9393-15, E-Mail: simone.haetinger@bondorf.de.