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Auch Kater mit Freigang bitte kastrieren

Nicht nur Besitzer von weiblichen Freigängerkatzen sollten ihre Tiere zur Vermeidung von ungewolltem Nachwuchs kastrieren lassen. Auch Kater mit Freigang...
Kastration schützt – nicht nur die eigene Katze, sondern auch viele andere: Auch Freigängerkater tragen zur unkontrollierten Vermehrung bei und sollten deshalb kastriert werden.
Kastration schützt – nicht nur die eigene Katze, sondern auch viele andere: Auch Freigängerkater tragen zur unkontrollierten Vermehrung bei und sollten deshalb kastriert werden.Foto: pexels / Gundula Vogel

Nicht nur Besitzer von weiblichen Freigängerkatzen sollten ihre Tiere zur Vermeidung von ungewolltem Nachwuchs kastrieren lassen. Auch Kater mit Freigang müssen kastriert werden. Denn auch sie tragen wesentlich zum Wachstum der Straßenkatzen-Populationen in Deutschland bei, da sie viele Katzen unbemerkt decken können. Neben der Vermeidung einer unkontrollierten Fortpflanzung hat eine Kastration noch weitere Vorteile für Kater und deren Besitzer: Kastrierte Kater markieren ihr Territorium deutlich weniger, streunen im verkleinerten Radius, sind weniger territorial und kampflustig und geraten dadurch auch nicht mehr so häufig in Revierkämpfe, was das Risiko von Verletzungen oder übertragbaren Krankheiten minimiert. Der fehlende Deckakt reduziert zusätzlich die Gefahr von Krankheitsübertragungen. Auch bestimmte hormonell bedingte Erkrankungen treten seltener auf. Informationen gibt es beim Tierschutzbund auf der Homepage www.jetzt-katzen-helfen.de/kastration. (sf)

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Wildbader Anzeigenblatt mit Calmbacher Bote und den Amtlichen Bekanntmachungen von Enzklösterle
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Ausgabe 23/2025
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