Aus aktuellem Anlass möchten wir die Reiterinnen und Reiter über die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zur Teilnahme am Straßenverkehr informieren:
Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O im Straßenverkehr. Noch wichtiger wird dieser Grundsatz, wenn das Verkehrsmittel ein Lebewesen ist. Auch Reiterinnen und Reiter unterliegen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Deshalb müssen sie den rechten Fahrbahnrand benutzen bzw. den durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist (dies gilt für das Reiten als auch das Führen). Reitende müssen die gleichen Vorschriften einhalten wie andere Fahrzeugführende. Sind mehrere Reitende unterwegs, dürfen diese nicht nebeneinander reiten, sondern müssen mit ausreichendem Abstand hintereinander reiten. Pferdeäpfel auf öffentlicher Fläche sind unbedingt zu entfernen.
Insbesondere in der dunklen Jahreszeit möchten wir darauf hinweisen, dass Pferde sichtbar sein müssen. Laut StVO müssen sie bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. Dazu müssen sie sich vorne mit einem gut sichtbaren weißen Licht und hinten mit einem roten Licht ausrüsten. Zulässig sind auch Stiefelleuchten. Darüber hinaus sollte dafür gesorgt werden, dass Mensch und Tier schon von Weitem gut sichtbar sind. Zum Beispiel mit reflektierenden Westen und Leuchtbändern für Reiter beziehungsweise reflektierende Decken und Leuchtgamaschen für Pferde. Kommt der Reiter oder die Reiterin einer ausreichenden Beleuchtung nicht nach, droht ein Bußgeld und unter Umständen sogar fehlender Versicherungsschutz.