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Auch „pflegende Angehörige“ haben ein Anrecht darauf, dass ihre eigenen Bedürfnisse respektiert und beachtet werden

Pflegebedürftige Familienmitglieder werden häufig von Angehörigen betreut, die dabei ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche zurückstellen,...
Beispielhafte Darstellung möglicher Unternehmungen.
Foto: iStock.com_ma_rish

Pflegebedürftige Familienmitglieder werden häufig von Angehörigen betreut, die dabei ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche zurückstellen, damit auch in solch schwierigen Situationen der zu Pflegende ausreichend und gut versorgt ist. Die Bedürfnisse der/des Pflegebedürftigen stehen dabei meist im Vordergrund.

Aber – nicht nur Pflegebedürftige haben einen derartigen Anspruch – auch „pflegende Angehörige“ haben unbestreitbar ein Anrecht darauf, ihren berechtigten Bedürfnissen und Wünschen nachkommen zu können – obwohl dies meist schwierig umzusetzen und mit der Pflegesituation nicht immer problemlos vereinbar ist.

In einer solchen Situation kann Ihnen die Ilvesheimer Bürgerhilfe vielleicht weiterhelfen und versuchen, Sie als „pflegende/n Angehörige/n“ zumindest ein wenig zu entlasten und zu unterstützen.

Pflegetätigkeiten jedweder Art kann die Ilvesheimer Bürgerhilfe natürlich nach wie vor nicht übernehmen – aber – eine Helferin / ein Helfer der Bürgerhilfe kann sich um Ihre/n Angehörige/n kümmern, wenn Sie gelegentlich ein paar Stunden für sich selbst benötigen und Ihre/n Angehörige/n auch während dieser Zeit gut betreut und versorgt wissen möchten.

Wenn Sie also als „pflegende/r Angehörige/r“ hin und wieder für ein paar Stunden eine „Auszeit“ benötigen, um für sich selbst etwas zu erledigen oder um wieder neue Kraft zu tanken und niemanden wissen, der sich während dieser Zeit um Ihre/n Angehörige/n kümmern kann, dann sollten Sie uns ansprechen. Die Ilvesheimer Bürgerhilfe wird versuchen, zusammen mit Ihnen eine passende Lösung zu finden, die sowohl Ihren Bedürfnissen als auch den Bedürfnissen Ihres Angehörigen gerecht wird.

Einzelheiten würden wir gerne mit Ihnen persönlich und vertraulich besprechen und abstimmen. Wenn Sie weitergehende, detailliertere Informationen suchen, wie Sie persönlich die Ilvesheimer Bürgerhilfe unterstützen kann, dann sprechen Sie uns doch einfach an – Sie gehen damit noch keine Verpflichtung ein.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

Während unserer Sprechzeiten zwischen 14 Uhr und 16 Uhrkönnen Sie unswie folgt erreichen:

  • telefonisch: montags bis freitags zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0157 57 94 20 92 oder 0621/49 660-555. Sollten Sie ausnahmsweise telefonisch niemanden von uns erreichen, so hinterlassen Sie bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf der Mailbox, damit wir Sie zurückrufen können;
  • oder schriftlich: Ilvesheimer Bürgerhilfe e. V. im Seniorenbüro der Gemeinde Ilvesheim, Schlossstraße 9, 68549 Ilvesheim;
  • oder per E-Mail: Ilvesheimer.Buergerhilfe@gmx.de.

Ilvesheimer Bürgerhilfe e.V.

unterstützt aus Mitteln der Gemeinde Ilvesheim

sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung

E. Wagner

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Ausgabe 12/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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