Auch in diesem Jahr hat die Gemeinde Auenwald die
Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach
beauftragt, die Standfestigkeit der Grabmale zu überprüfen.
Die Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 I BGB macht es erforderlich, dass der Friedhofsbetreiber die Grabmalstandsicherheit zu prüfen hat, deshalb wird die Firma Becker & Weißbach in der Zeit von 19. bis 23. Mai 2025 mit technischen Geräten die Standfestigkeit der Grabmale auf allen Friedhöfen in Auenwald überprüfen.
Gemeinde Auenwald
Friedhofverwaltung