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„Auf gute Nachbarschaft“

Ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer! Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem...

Ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer!

Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem auch die Stadtverwaltung. Einige Begriffe, die unter das Nachbarrecht fallen sind z. B.:

  • Unerwünschte Geräusche und Gerüche (z. B. Grillen)
  • Zäune und Mauern
  • Hecken und Spaliervorrichtungen
  • Bäume und Sträucher
  • Zweige, Früchte und Wurzeln
  • Tiere (z. B. Hunde, Katzen)

Beachten Sie bitte, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt. Deshalb ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Süßen nicht gegeben.

Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg. Zum Thema Nachbarrecht ist beim Ordnungsamt eine Informationsbroschüre des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit dem Titel „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ erhältlich. Diese ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Rechtskundigen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und halten sich an bestehende Gesetze, damit Streitfälle erst gar nicht entstehen können!

Erscheinung
Süßener Mitteilungen
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Stadt Süßen
06.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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