Ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer!
Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem auch die Stadtverwaltung. Einige Begriffe, die unter das Nachbarrecht fallen sind z. B.:
Beachten Sie bitte, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt. Deshalb ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Süßen nicht gegeben.
Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg. Zum Thema Nachbarrecht ist beim Ordnungsamt eine Informationsbroschüre des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit dem Titel „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ erhältlich. Diese ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Rechtskundigen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und halten sich an bestehende Gesetze, damit Streitfälle erst gar nicht entstehen können!