Aufforderung zum Heckenrückschnitt

In den letzten Monaten ist das Grün an Hecken, Sträuchern und Bäumen besonders stark gewachsen. Hierdurch wachsen teilweise auch verstärkt Gehwege...
Männerarme schneiden eine grüne Hecke mit einer Heckenschere

In den letzten Monaten ist das Grün an Hecken, Sträuchern und Bäumen besonders stark gewachsen. Hierdurch wachsen teilweise auch verstärkt Gehwege und Straßen zu, sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden können. Leider ist zu beobachten, dass die Gewächse nicht oder nur unzureichend zurückgeschnitten werden.

Daher fordern wir die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume im Interesse der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden. Gehwege und Straßen sind frei von Bewuchs zu halten.

Folgende Maße des Lichtraumprofils über der Fahrbahn sind zu beachten: Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum mit einer Höhe von 4,50 Meter freigehalten werden. Über Fußwege müssen die Gewächse bis zu einer Höhe von 2,50 Meter zurückgeschnitten werden. Zudem müssen die 50 Zentimeter breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen, bis zu einer Höhe von vier Metern von Ästen freigehalten werden. Dieselben Regeln gelten auch für Feldwege.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Walzbachtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Walzbachtal
16.07.2025
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