Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Mitbürgern und Grundstückseigentümern, wonach Grundstücke im Innenbereich, sowie in Bebauungsplangebieten verwildert sind und die angrenzenden Nachbargrundstücke durch Samenflug oder Unkrautbewuchs belastet werden.
Das Ortsbild unserer Gemeinde wird durch ungepflegte Grundstücke negativ beeinträchtigt.
Eigentum verpflichtet!
Grundstücke müssen mindestens einmal im Jahr gemäht werden. Der Naturschutzgedanke soll auf unbebauten Grundstücken vor übertriebener Pflege schützen, nicht jedoch eine Mindestpflege dieser Flächen verhindern!
Die Gemeindeverwaltung Deilingen fordert daher alle Grundstückseigentümer, die ein unbebautes Grundstück innerhalb des Siedlungsbereiches haben, auf, sich der Aufgabenstellung bewusst zu werden und sich um die Pflege ihres Grundstücks zu kümmern.