Aus den Rathäusern

Aufforderung zur Grundstückspflege im Innenbereich

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Mitbürgern und Grundstückseigentümern, wonach Grundstücke im Innenbereich, sowie in Bebauungsplangebieten...

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Mitbürgern und Grundstückseigentümern, wonach Grundstücke im Innenbereich, sowie in Bebauungsplangebieten verwildert sind und die angrenzenden Nachbargrundstücke durch Samenflug oder Unkrautbewuchs belastet werden.

Das Ortsbild unserer Gemeinde wird durch ungepflegte Grundstücke negativ beeinträchtigt.

Eigentum verpflichtet!

Grundstücke müssen mindestens einmal im Jahr gemäht werden. Der Naturschutzgedanke soll auf unbebauten Grundstücken vor übertriebener Pflege schützen, nicht jedoch eine Mindestpflege dieser Flächen verhindern!

Die Gemeindeverwaltung Deilingen fordert daher alle Grundstückseigentümer, die ein unbebautes Grundstück innerhalb des Siedlungsbereiches haben, auf, sich der Aufgabenstellung bewusst zu werden und sich um die Pflege ihres Grundstücks zu kümmern.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Deilingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2024

Orte

Deilingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Deilingen
06.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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