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Aufgepasst: Rentenauskunft ist immer kostenlos!

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) warnt aktuell vor kostenpflichtigen Dienstleistern: Diese bieten im Internet zum Beispiel...

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) warnt aktuell vor kostenpflichtigen Dienstleistern: Diese bieten im Internet zum Beispiel die Beschaffung der Rentenauskunft gegen Bezahlung an. Versicherte sowie auch Hinterbliebene haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, ihren Versicherungsverlauf, ihre Rentenauskunft oder ihre Renteninformation direkt von der DRV anzufordern – und zwar immer kostenfrei!

Die kostenlosen Unterlagen der DRV können online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services angefordert werden. Sie sind unter der Rubrik „Informationen anfordern“ zu finden. Benötigt werden hierfür die Rentenversicherungsnummer sowie eine Versandadresse. Kosten: null Euro!

Der Sozialverband VdK ist für Sie da!

Der Sozialverband VdK setzt sich mit über 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de.

Hier werden wir für Sie tätig:

Deutsche Rentenversicherung

Krankenkassen

Pflegekassen

Versorgungsverwaltung

Integrationsämter

Berufsgenossenschaften

Sozialgerichte

Sozialämter

Agentur für Arbeit

Jedes Mitglied des Sozialverbands VdK hat Anspruch auf Schutz in sozialrechtlichen Angelegenheiten.

VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg

Johannesstraße 22

70176 Stuttgart

Telefon: 0711 619 56-0

Fax: 0711 619 56-99

srg-stuttgart@vdk.de

Sozialrechtliche Beratung nach Terminvereinbarung.

Terminvereinbarung unter 0711/6195644 oder per E-Mail a.morina@vdk.de

Mitgliedschaft:

Für nur € 84,00 im Jahr kann jeder Mitglied im Sozialverband VdK werden. (Für Ehegatten, Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Jungmitglieder* die Hälfte.)* bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Erscheinung
Gerlinger Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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