Sozialverband VdK Ortsverband Plankstadt
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Soziales

Aufgepasst: Riester-Zulage bis Jahresende sichern

Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag...

Riester-Sparerinnen und -Sparer sollten sich noch bis zum 31. Dezember 2024 die staatliche Zulage für 2022 sichern. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man beim jeweiligen Vertragsanbieter, der den Antrag auch entgegennimmt. Anträge für „Wohn-Riester“ gehen hingegen direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der DRV Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg empfiehlt, einen Dauerzulagenantrag beim Riester-Anbieter zu hinterlegen, damit die Zulagenzahlung jedes Jahr automatisch beantragt wird.

In regelmäßigen Abständen sollten alle Sparenden die Zulagenanträge prüfen. Ändern sich persönliche Angaben beispielsweise durch Heirat, Geburt eines Kindes oder den Wegfall des Kindergelds oder gibt es Änderungen beim Gehalt, sind die Angaben im Antrag oder gegebenenfalls die Eigenbeträge zur Riester-Rente anzupassen. Die volle staatliche Riester-Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr können als Kinderzulage zusätzlich gezahlt werden. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind zudem einmalig 200 Euro als „Berufseinsteigerbonus“ möglich. Bei der Berechnung der Zulagenhöhe und des entsprechenden Eigenanteils helfen die Online-Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter www.ihre-vorsorge.de oder unter www.riester.deutsche-rentenversicherung.de.

Helmut Gaa, 1. Vorsitzender

Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 50/2024

Orte

Plankstadt

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Panorama
Soziales
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