Rettungsdienste

Aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr

Grillen verboten: Feuer- und Grillstellen erneut gesperrt Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze...

Grillen verboten: Feuer- und Grillstellen erneut gesperrt

Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt das Kreisforstamt die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene erneut bis auf Weiteres. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter der Adresse www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Betroffen sind die Wälder auf den Gemarkungen der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hocken heim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, St. Leon-Rot und Walldorf. Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen.

Was man beachten soll

Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in den Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen könne, um ein Feuer auszulösen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts.

Ebenso wichtig sei es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahr zeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden.

Was, wenn man es nicht tut

Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden. (pm/red)

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