Aufgrund der kühleren Witterung sowie der ergiebigen Regenfälle in den vergangenen Tagen ist das Waldbrandrisiko deutlich zurückgegangen.
Die untere Forstbehörde des Landratsamtes Karlsruhe hat daher mit Wirkung zum 28.07.2025 die Allgemeinverfügung vom 24.06.2025 zum Grillverbot an den ausgewiesenen Grillstellen in den Wäldern des Landkreises aufgehoben. Die Nutzung der öffentlichen Grillstellen im Wald ist damit wieder erlaubt. Die öffentliche Bekanntmachung zum Widerruf der Allgemeinverfügung ist unter www.stutensee.de/oeffentliche-Bekanntmachungen veröffentlicht.
Unabhängig davon bleibt das generelle Rauchverbot im Wald gemäß § 41 Abs. 3 Landeswaldgesetz bis einschließlich 31. Oktober bestehen. Dieses Verbot gilt in allen Wäldern Baden-Württembergs und dient weiterhin dem vorbeugenden Brandschutz.