Landratsamt Rems-Murr-Kreis
-untere FlurbereinigungsbehördeÖffentliche
Beschluss vom 30.07.2025
Az: 43-2723-B10-01
1. Aufhebung der Holzeinschlagsperre
1.1 Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Aufhebung der Holzeinschlagsperre (Vorläufige Anordnung vom 30.07.2020) für die Waldflurstücke im Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Sulzbach-Lautern an.
1.2 Als Zeitpunkt der Aufhebung wird der
01.09.2025
festgesetzt.
1.3 Für die Waldgrundstücke gilt auch weiterhin, dass Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung übersteigen, gemäß § 85 Nr. 5 Flurbereinigungsgesetz der Zustimmung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen bedürfen.
2. Begründung
Die im Flurbereinigungsplan vom 01.08.2024 festgestellten Holzbestandswerte sind unanfechtbar. Damit ist ein Fortbestand der rechtlichen Wirkung der Holzeinschlagsperre nicht mehr erforderlich.
3. Hinweis
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch im Internet einzusehen:
www.lgl-bw.de/2723.
gez.
Holzwarth DS