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Aufhebung der Holzeinschlagsperre - LRA - Flurneuordnung Sulzbach-Lautern

Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere FlurbereinigungsbehördeÖffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Sulzbach-Lautern Beschluss vom 30.07.2025...
Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigung Sulzbach-Lautern über die Aufhebung der Holzeinschlagsperre zum 01.09.2025.

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
-untere FlurbereinigungsbehördeÖffentliche

Bekanntmachung Flurbereinigung Sulzbach-Lautern


Beschluss vom 30.07.2025

Az: 43-2723-B10-01

1. Aufhebung der Holzeinschlagsperre
1.1 Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit die Aufhebung der Holzeinschlagsperre (Vorläufige Anordnung vom 30.07.2020) für die Waldflurstücke im Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Sulzbach-Lautern an.
1.2 Als Zeitpunkt der Aufhebung wird der


01.09.2025


festgesetzt.
1.3 Für die Waldgrundstücke gilt auch weiterhin, dass Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung übersteigen, gemäß § 85 Nr. 5 Flurbereinigungsgesetz der Zustimmung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen bedürfen.
2. Begründung
Die im Flurbereinigungsplan vom 01.08.2024 festgestellten Holzbestandswerte sind unanfechtbar. Damit ist ein Fortbestand der rechtlichen Wirkung der Holzeinschlagsperre nicht mehr erforderlich.
3. Hinweis
Diese öffentliche Bekanntmachung ist auch im Internet einzusehen:
www.lgl-bw.de/2723.


gez.
Holzwarth DS

Anhang
Dokument
Erscheinung
Sulzbacher Nachrichten – Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sulzbach an der Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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