
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 24.02.2026 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Neckargröninger Weg" im Stadtteil Aldingen vom 15.07.2008 aufzuheben.
Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan mit Stand vom 24.02.2026 dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan „Neckargröninger Weg“ sollte im Norden des Stadtteils Aldingen eine Bebauung auf vier Einzelhausgrundstücken vorbereitet und ermöglicht werden. Die Bebauung war als Ortsrandabrundung zwischen dem Oßweiler Weg und der ehemaligen Hofstelle Knisel auf Landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich geplant und umfasst eine Gesamtfläche von 0,32 ha. Das Plangebiet war nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, es war angedacht, den Bebauungsplan genehmigen zu lassen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde ausgearbeitet und zur Billigung dem Gemeinderat vorgelegt, der diesem am 22.09.2009 zustimmte und die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren beschloss. Jedoch ist die Verwaltung in den parallel verlaufenden Grundstücksverhandlungen mit einer Alternativlösung weitergekommen, so dass die Bebauung dieer Fläche nicht mehr weiterverfolgt werden sollte. Die frühzeitige Beteiligung wurde daher nicht mehr durchgeführt.
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Aufstellungsbeschluss für den Bereich „Neckargröninger Weg“ außer Kraft.
Remseck am Neckar, den 25.02.2026
gez.
Georg Zakrzewski,
Bürgermeister