
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Remseck am Neckar hat in öffentlicher Sitzung am 24.02.2026 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Schlossareal Aldingen" im Stadtteil Aldingen vom 27.07.2010 aufzuheben.
Der Geltungsbereich ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplan mit Stand vom 24.02.2026 dargestellt.
Die Stadt Remseck am Neckar hat im Zeitraum 2009 bis 2021 die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III Aldingen“ im Stadtteil Aldingen durchgeführt. Die Satzung über die förmliche Festlegung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Aldingen III“ trat am 19.11.2009 in Kraft. Die Sanierungsfördermittel haben die Stadt Remseck am Neckar dabei unterstützt, im Stadtteil Aldingen insbesondere die städtebauliche Qualität und die Wohnqualität zu erhöhen. Insgesamt konnten 24 Wohneinheiten neu und 15 Wohneinheiten durch Umnutzung geschaffen werden. Zudem sind 15 Wohneinheiten umfassend und dem aktuellen Standard angepasst modernisiert worden. Neben den städtebaulichen Entwicklungen wurden auch Straßenabschnitte und Grünanlagen neugestaltet. Die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Ortskern III Aldingen"wurde 2021 abgeschlossen, die Satzung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung am 04.11.2021 aufgehoben.
Einer der wesentlichen Schwerpunkte der Ortskernsanierung war die Neuordnung des Schlossareals Aldingen. Hierzu wurde ein Bauträgerwettbewerb durchgeführt. Um die Belange aus dem Neuordnungskonzept bzw. dem Maßnahmenplan auf eine bauplanungsrechtliche Basis stellen zu können, wurde am 27.07.2010 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schlossareal Aldingen“ gefasst. Jedoch wurde dieser Bebauungsplan im Verfahren nicht weitergeführt, da sich die geplanten Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung eingefügt haben und so auch nach §34 BauGB beurteilt und genehmigt werden konnten. Da zudem die Maßnahmen bzw. die Bauvorhaben bereits seit längerer Zeit umgesetzt sind und auch die Ortskernsanierung abgeschlossen ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich nicht mehr notwendig.
Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Aufstellungsbeschluss für den Bereich „Schlossareal Aldingen“ außer Kraft.
Remseck am Neckar, den 25.02.2026
gez.
Georg Zakrzewski,
Bürgermeister