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Aufklärungsversammlung Flurbereinigung

Landratsamt Rems-Murr-Kreis Az.: 43-4962-B01-11 - Flurbereinigungsbehörde - Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen Tel. 07151/501-2100 Öffentliche...

Landratsamt Rems-Murr-Kreis Az.: 43-4962-B01-11
- Flurbereinigungsbehörde -
Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen
Tel. 07151/501-2100

Öffentliche Bekanntmachung vom 28.04.2025

Einladung zur Aufklärungsversammlung über die geplante Flurbereinigung Plüderhausen (Konnenberg), Rems-Murr-Kreis


Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Flurbereinigungsbehörde - beabsichtigt, auf Gebietsteilen der Gemeinde Plüderhausen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen durch Erschließungsmaßnahmen, zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft Streuobstwiese sowie zur Förderung des Naturschutzes und der Landespflege ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.
Das Flurbereinigungsgebiet wird voraussichtlich die Gewanne „Konnenberg“ und „Halde“ umfassen. Diese liegen auf der Gemarkung Plüderhausen. Es wird eine Fläche von etwa 20 ha haben.

Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Flurbereinigungsgebiets hängt vom 13.05.2025 bis 03.06.2025 im Rathaus Plüderhausen, im Foyer, Am Marktplatz 11, 73655 Plüderhausen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die Karte können im Internet unter www.lgl-bw.de/4962 eingesehen werden.
Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit zur Aufklärungsversammlung am

Dienstag, 03.06.2025, 19.00 Uhr,
in den Feuerwehrsaal, 1.OG,
Schulstraße 33 in 73655 Plüderhausen


eingeladen.
Dort wird eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlichen Kosten und der Fördermöglichkeiten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546)).
gez. Holzwarth, LVD DS

Anhang
Dokument
Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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