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Aufkleber an Anhängern und Fahrzeugen – Hinweis auf fehlende Verkehrstauglichkeit

Aktuell wurden im Gemeindegebiet vereinzelt Aufkleber an Fahrzeugen festgestellt, die nicht von der Gemeinde Neckartenzlingen stammen und keinen Zusammenhang...

Aktuell wurden im Gemeindegebiet vereinzelt Aufkleber an Fahrzeugen festgestellt, die nicht von der Gemeinde Neckartenzlingen stammen und keinen Zusammenhang mit unseren Kontrollen oder Maßnahmen haben. Relevant sind ausschließlich Aufkleber, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sie von der Gemeinde Neckartenzlingen oder einer anderen zuständigen Behörde angebracht wurden.

Stellt die Ortspolizeibehörde fest, dass ein Fahrzeug oder Anhänger nicht verkehrstauglich ist, bringen wir einen entsprechenden Hinweisaufkleber an. Dies geschieht nur dann, wenn erhebliche Mängel vorliegen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen oder gegen geltende Vorschriften verstoßen.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Aufkleber von der Gemeinde oder von einer anderen Stelle angebracht wurde, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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