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Kirche & Religion

Auflegung des genehmigten Haushaltsplans 2025 und 2026 gemäß § 71 (4) KGO.

Der Doppelhaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 3.11. bis Montag, den 17.11. im Pfarrbüro aus.

Der Doppelhaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 3.11. bis Montag, den 17.11. im Pfarrbüro aus.

Erscheinung
Leute – Amtsblatt der Gemeinde Leutenbach
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Ausgabe 44/2025
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