Die Felder sind bestellt. Das Gras beginnt zu wachsen. Ab diesem Zeitpunkt ist es verboten, Hunde auf bewirtschafteten Grundstücken auslaufen zu lassen, weil das Gras, das hier wächst, Futter für das Vieh ist und nicht verunreinigt werden darf.
Von Landwirten wird häufig die Klage laut, dass Hundehalter entlang von Wegen Gegenstände (Äste und dergleichen) in die Wiesen werfen. Vielfach bleiben sie liegen und gelangen beim Abmähen in das Mähwerk, was dann zu einem Schaden und hohen Reparaturkosten führen kann.
Die Landwirte appellieren an die Einsicht der Hundehalte, ihre Hunde von bewirtschafteten Flächen fernzuhalten. Sie sind kein Hundetummelplatz und kein Hundeklo.