Verunreinigte Straßen im Innerortsbereich durch Pferdeäpfel
Bei der Gemeindeverwaltung gehen vermehrt Beschwerden ein, dass die Hinterlassenschaften (Pferdeäpfel) nicht beseitigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und kann mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden. Lt. Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten. Verschmutzungen sind zu beseitigen. Durch Viehkot kann eine Gefährdung des Verkehrs entstehen, da sich insbesondere bei Nässe ein rutschiger Schmierfilm bilden kann. Muss der Kot durch Gemeindemitarbeiter entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen. Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Der Reiter hat die Möglichkeit, zum Stall zurückzureiten und dann mit geeignetem Werkzeug die Hinterlassenschaft seines Pferdes zu beseitigen.
Reiten auf Gehwegen
Verschiedene Gehwege im Innerortsbereich sind mit dem Verkehrszeichen „Fußgänger“ beschildert. Wir weisen alle Pferdebesitzer darauf hin, dass lt. Reitrecht „Reiter weder auf Gehwegen noch auf Fahrradwegen reiten dürfen, dies gilt auch für das Führen von Pferden“. Das Nichteinhalten der Verkehrsregeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und kommen Sie Ihren Pflichten nach.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ordnungsamt