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Kirche & Religion

Aufruf des Landesbischofs zur Kirchengemeinderatswahl

Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode – das Parlament der Landeskirche – werden...

Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode – das Parlament der Landeskirche – werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessynode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode.
Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchengemeinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Verantwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein – unsere Kirche lebt von der Vielfalt.
Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!
Herzlichen Dank und Gottes Segen!
Ihr
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Am 30. November 2025, am Ersten Advent, ist Kirchenwahl. Gewählt werden die Landessynode und die Kirchengemeinderäte, auch hier bei uns in der Kirchengemeinde Oberboihingen-Reudern.

Der Kirchengemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung die Anlegung einer Wählerliste beschlossen. Wer mehrere Wohnsitze hat, kann entscheiden, wo er oder sie wählen möchte. Bitte wenden Sie sich ggf. ans Pfarramt. Wer einer anderen Kirchengemeinde angehört, aber in Oberboihingen-Reudern wählen möchte, kann sich noch bis Mitte September umgemeinden lassen.

Wählen kann jedes Mitglied der Ev. Landeskirche in Württemberg, das am ersten Advent das 14. Lebensjahr vollendet hat. Alle eingetragenen Wählerinnen und Wähler erhalten rechtzeitig vor der Wahl ihre Wahlunterlagen, die zugleich die Briefwahl ermöglichen.

Zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat wählbar sind Mitglieder der Ev. Landeskirche in Württemberg, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sie, die Gemeinde, sind gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Die vorgeschlagenen Bewerber müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes für die Wahl zum Kirchengemeinderat bzw. zur Synode erklärt haben.

Die Wahlvorschläge zur Wahl des Kirchengemeinderats müssen bis Freitag, 10. Oktober 2025, 18 Uhr, beim geschäftsführenden Pfarramt in Oberboihingen eingegangen sein. Wahlvorschläge zur Wahl der Landessynode sind bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr beim Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für unseren Wahlbezirk einzureichen. Nähere Informationen dazu im Pfarramt.

Wählen Sie, lassen Sie sich wählen und gestalten Sie Ihre Kirche mit.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Reudern – Stadt Nürtingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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