Das Tiefbauamt, Abteilung Friedhofswesen, gibt bekannt:
Nach § 20 Absatz 1 i kann bei Vernachlässigung der Grabpflege das Grabnutzungsrecht an einer Grabstätte erlöschen. Bei den nachfolgend aufgeführten Gräbern konnten keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden bzw. ist deren Aufenthalt unbekannt. Auf den Grabstätten wurde daher nach § 32 Absatz 1 durch das Tiefbauamt Abteilung Friedhofswesen ein dreimonatiger Hinweis angebracht. Da sich auf den Hinweis hin niemand gemeldet hat, gibt das Tiefbauamt, Abteilung Friedhofswesen, hiermit die öffentliche Entziehung des Grabnutzungsrechtes bekannt.
Sollten Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten oder deren Angehörige einen Einspruch gegen die Entziehung des Grabnutzungsrechtes haben, werden Sie gebeten, diesen beim Tiefbauamt Abteilung Friedhofswesen, Uhlbergstraße 33, 70794 Filderstadt, bis spätestens drei Monate nach diesem Aufruf einzulegen.
Auskünfte werden telefonisch unter Telefon: 0711/7003-652 erteilt. Mitteilungen können auch per E-Mail an: Amt66@filderstadt.de erfolgen.
Melden sich die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten oder die Angehörigen bis zu diesem Zeitpunkt nicht, können die Nutzungsrechte nach § 32 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Stadt Filderstadt vom 13. September 1993 in der jeweils gültigen Fassung entzogen werden. Das Tiefbauamt, Abteilung Friedhofswesen, kann dann über die aufgeführten Gräber und dort eventuell vorhandenes Grabzubehör anderweitig verfügen.
Verstorbene:
Gienger, Karl
geboren 27.10.1910
gestorben 12.04.1989
Gienger, Pauline geb. Bauer
geboren 22.07.1908
gestorben 23.01.1997
Feld C Reihe 02 Grab 13
(ba)