
Der OGV ruft noch einmal alle Besitzer und Eigentümer von Streuobstwiesen auf, Misteln von den Obstbäumen zu entfernen.
Entgegen von immer wieder geäußerten Behauptungen ist die Mistel nicht geschützt.
Nachdem die Obsternte an unseren Obstbäumen weitgehend beendet ist, konnte sicher ein Mistelbefall bei der Ernte erkannt werden.
Schneiden Sie wenigstens die Mistel ab, damit dieses Jahr keine Beeren der Mistel sich am Obstbaum befinden und somit eine weitere Verbreitung durch Vögel ausgeschlossen werden kann.
Wenn Sie die Mistel jedoch dauerhaft entfernen wollen, damit Ihr Obstbaum nicht weiter geschädigt wird, muss der befallene Ast entfernt werden. Solang die Mistel noch jung ist, haben sich deren Wurzeln im Obstbaumast noch nicht weit ausgebreitet. Wie aus dem folgenden Bild ersichtlich ist, befindet sich diese nur im verdickten Astteil.
Je länger die Mistel auf dem Obstbaum wächst, umso mehr des befallenen Asts muss für eine dauerhafte Entfernung abgesägt werden. An der Schnittstelle sollten dann keine Senkwurzeln der Mistel mehr erkennbar sein.
Denken Sie bitte auch daran, wenn Sie aus alter Tradition einen Mistelzweig an oder über Ihrer Haustüre aufhängen, dass dieser beerenfrei ist, da sonst Vögel die Samen in der Umgebung verbreiten.
Das Landratsamt weist mit einem besonderen Flyer auf die Mistelproblematik hin.
Fundstelle:
www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-ES-Internet-2019/get/params_E1650216002/14883692/Misteln_Flyer.pdf
oder einfach eine Suche im Internet starten mit dem Stichwort:
"Landratsamt Esslingen Mistelbefall"
Noch ein Hinweis: Alle Artikel des OGV können online beim Verlag eingesehen werden. Verwenden Sie folgenden Link < www.nussbaum.de/entdecken/profile/obst-und-gartenbauverein-31576 > oder geben Sie in einer Suchroutine < Nussbaumverlag OGV-Hohengehren > ein.
Text und Bilder Georg Junghanns


