Aus den Rathäusern

Aufruf zum Ketscher Fastnachtsumzug

Am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025, um 14:01 Uhr startet der nunmehr 71. Ketscher Fastnachtsumzug. Hierzu lädt die „Interessengemeinschaft Ketscher...

Am Fastnachtssonntag, den 02.03.2025, um 14:01 Uhr startet der nunmehr 71. Ketscher Fastnachtsumzug. Hierzu lädt die „Interessengemeinschaft Ketscher Vereine“ herzlichst ein. Wir hoffen und wünschen uns, dass wieder viele bekannte, aber auch neue Motivwagen und Fußgruppen am Start sein werden.

Nachfolgend abgedruckt ist das Meldeblatt, mit dem Sie uns Ihre Teilnahme sowie die wichtigsten Daten hierzu nennen können. Wir bitten um termingerechte Meldung, damit wir zeitig planen können.

Hier noch einige wichtige Punkte, die es zu beachten gilt:

  • Der Umzug startet am 02.03.2025, um 14.01 Uhr. Aufstellungsbeginn ist 13.00 Uhr.
  • Der Zugweg bleibt, wie die Jahre zuvor, gleich: Aufstellung: Bruchgelände – Speyerer Straße – Hockenheimer Straße – Schwetzinger Straße – Bahnhofsanlage – Gutenbergstraße. Auflösung: Bruchgelände. Parkmöglichkeiten (auch für Busse) stehen auf dem Bruchgelände ausreichend zur Verfügung.
  • Nach dem Umzug findet im Bruchgelände wieder eine After-Umzug-Party statt. Um ca. 17:00 Uhr werden die Platzierungen bekanntgegeben. Danach bitten wir die Teilnehmer, zügig das Festgelände zu verlassen. Die Toiletten werden gegen 17:30 Uhr geschlossen.
  • Die Bekanntgabe der Platzierungen wird auf der Homepage der Gemeinde Ketsch, der FB-Seite IG Ketscher Vereine Umzugskomitee, den Ketscher Nachrichten und der Schwetzinger Zeitung veröffentlicht.
  • Der Umwelt zuliebe sind aus Plastik und sonstigen Kunststoffen bestehendes Konfetti und Luftschlangen verboten. Auch „Farbsprühdosen-Ruß“ sowie sonstige „Farbsprühaktionen“ sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt.
  • Für das leibliche Wohl der Zuschauer stehen mehrere Versorgungsstände entlang des Zugwegs zur Stärkung bereit. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass an den Verkaufsständen nur Mehrweggeschirr und -flaschen verwendet werden dürfen.
  • Sowohl für die Verkaufsstände als auch für die teilnehmenden Motivwagen und Fußgruppen, ist die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verpflichtend. Im Besonderen zu beachten ist das Alkoholverbot für Jugendliche.
  • Die sogenannten „Schwarzen Gruppen“ haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Zuschauer und Teilnehmer am Umzug über Gebühr belästigt werden. Belästigung fängt da an, wo das Wohlergehen des Gegenübers eingeschränkt wird. Die Zugleitung wird mit den Verantwortlichen der „Schwarzen Gruppen“ eng zusammenarbeiten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sollte es wider Erwarten zu Ausschreitungen kommen, werden wir uns vorbehalten, in Zukunft die verantwortlichen Gruppen bei unserem Umzug nicht mehr starten zu lassen.
  • Wichtig für die Motivwagen: Sachverständigen-Gutachten verpflichtend!
    Zuständig sind die TÜV-Stellen in Mannheim und Bruchsal. Wir weisen darauf hin, dass der Kontakt zu einem Gutachter unbedingt schon in der Bauphase erfolgen soll, da hier eine entsprechende Beratung erfolgen kann und danach nur noch die Endabnahme erfolgt.
  • Auf dem Bruchgelände sowie an der Bahnhofsanlage befinden sich öffentliche Toiletten. Wir werden auch auf dem Zugweg in der Schwetzinger Straße und Gutenbergstraße weitere gekennzeichnete mobile Toiletten zur Verfügung stellen. Wildes Urinieren wird von den Ordnungsbehörden zur Anzeige gebracht.
  • Auch in diesem Jahr haben wir wieder über 100 ehrenamtliche Helfer für unseren Umzug im Einsatz. Es ist den Anweisungen unseres Ordnungspersonals Folge zu leisten, um die Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer zu gewährleisten.

Für Rückfragen zur Anmeldung oder zum Ablauf der Veranstaltung wenden Sie sich gerne per E-Mail an stangh@t-online.de.

In diesem Sinne wünschen wir uns allen eine ausgelassene, fröhliche „Stroßefastnacht“ im Jahr 2025 und freuen uns auf hoffentlich zahlreiche Anmeldungen!

Mit närrischen Grüßen

Interessengemeinschaft Ketscher Vereine e. V.

– Umzugskomitee –

Hartmut Stang – Zugleitung

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 02/2025

Orte

Ketsch

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Ketsch
10.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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