Am 30. März 2025 wird in allen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart der Kirchengemeinderat neu gewählt. Der Kirchengemeinderat hat drei Aufgaben: Als Pastoralrat prägt er das Leben der Kirchengemeinde, als Katholikenrat vertritt er alle Mitglieder der Kirchengemeinde und als Kirchensteuerrat entscheidet er über den Haushalt.
Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde.
Alle wichtigen Belange einer Gemeinde müssen dort beraten und beschlossen werden.
Alle Mitglieder der Kirchengemeinden ab 16 Jahren dürfen den Kirchengemeinderat wählen.
Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchengemeinden ab 18 Jahren; in Ausnahmefällen können auch Katholiken aus anderen Gemeinden wählbar sein. So laden wir bereits jetzt alle ein, zu überlegen, wer in unseren Gemeinden diese wichtige Aufgabe übernehmen könnte. Unsere Kirchengemeinden brauchen Menschen, die sich engagieren. Kirche am Ort wird auch lebendig durch Christen, die mitmachen.
Bei Fragen und/oder Interesse an einer Kandidatur kommen Sie gerne auf uns zu.