„Die Gemeinde Abstatt möchte am Bürgerparkfestsonntag, 6. Juli 2025die Sportlerehrung durchführen und dabei die erfolgreichen Einzelsportlerinnen und -sportler sowie die erfolgreichen Mannschaften des Zeitraums vom 1. Juli 2024 bis 31. Mai 2025ehren.
Wir bitten daher alle Mannschaften, Einzelsportlerinnen und -sportler, die in diesem Zeitraum erfolgreich waren, bei der Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt, Rathausstraße 30, 74232 Abstatt, ordnungsamt@abstatt.de schriftlich oder per E-Mail die erzielten sportlichen Erfolge zu melden.
Bitte teilen Sie uns die folgenden Angaben bis spätestens 19.05.2025 mit:
Angaben:
Wichtig ist noch, dass Sie uns eine Kopie der jeweiligen Urkunden aus dem Wettbewerb beilegen. Als Nachweis können auch Urkunden aus offiziellen Tabellen des jeweiligen Verbandes, entsprechende Zeitungsartikel oder Vergleichbares vorgelegt werden.
Anmeldungen zur Sportlerehrung, die zum 19. Mai 2025 nicht vorliegen, können im Rahmen der Ehrung definitiv nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Voraussetzungen für die Ehrung ergeben sich aus den Richtlinien für die Sportlerehrung der Gemeinde Abstatt, die der Gemeinderat am 10. Juli 2012beschlossen hat und die im Anschluss abgedruckt sind:
Leistungs- ebene | Erfolgsgrad |
Kreis und Region | 1. Platz |
Württemberg und Baden-Württemberg | 1. Platz |
2. und 3. Platz | |
Berufung in Auswahl/Auswahlmannschaft | |
Süddeutschland | 1. Platz |
2. und 3. Platz | |
Berufung in Auswahl/Auswahlmannschaft | |
Bundesgebiet | 1. – 3. Platz |
4. – 8. Platz | |
Berufung in Nationalmannschaft (Keine Lehrgänge) |