Aus den Rathäusern

Aufruf zur Reinigungspflicht und zum Hecken-, Baumrückschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Im Gemeindegebiet fällt immer häufiger der Überhang aus Grundstücken auf den öffentlichen Verkehrsraum auf. Leider wird durch den starken Bewuchs...

Im Gemeindegebiet fällt immer häufiger der Überhang aus Grundstücken auf den öffentlichen Verkehrsraum auf. Leider wird durch den starken Bewuchs die Benutzung von Gehwegen oder auch Straßen für die Verkehrsteilnehmer erschwert.

Wir möchten die Eigentümer vor diesem Hintergrund auf Folgendes hinweisen: Gemäß dem Straßengesetz Baden-Württemberg und der Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer verpflichtet, vom Privatgrundstück zum öffentlichen Verkehrsraum ausgehende, überhängende oder verkehrsgefährdende Bäume, Gehölze, Hecken und sonstige Gartenpflanzen zu kürzen oder ggf. zu entfernen.

Beim Zurückschneiden ist das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten: Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze erfolgen, die Fahrbahn muss bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein.

Wir weisen ebenso darauf hin, dass Straßenanlieger von öffentlichem Verkehrsraum (Straßen, Gehwege, Plätze, auch Fußwege) verpflichtet sind, diese entsprechend der Streupflichtsatzung der Gemeinde Laudenbach bzw. des Straßengesetzes Baden-Württemberg sauber und sicher zu halten. Dies gilt für eine Breite von 1,00 m auch dort, wo kein Gehweg vorhanden ist sowie bei öffentlichen Plätzen und Fußwegen und auch dort, wo das Grundstück bis zu 10 m von der Straße, durch eine öffentliche Fläche, getrennt ist. Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Laudenbach appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, evtl. bestehenden Überwuchs zu beseitigen und ihrer Reinigungspflicht sowie Straßenverkehrspflicht regelmäßig nachzukommen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach
Ausgabe 26/2025
Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Laudenbach
20.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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