Immer wieder werden bei der Ablesung der Wasserzähler hohe Verbrauchswerte festgestellt, die auf Wasserrohrbrüche, undichte, Spülkästen an Toiletten, tropfende Wasserhähne, undichte Überdruckventile im Heizraum o.ä. zurückzuführen sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das hinter dem Zähler verloren gegangene Wasser nach Bestimmungen unserer Wasserversorgungssatzung auf jeden Fall bezahlt werden muss.
Eine Absetzung der Abwassergebühr kann nur dann erfolgen, wenn der schadensbedingte Mehrverbrauch nachweislich nicht der gemeindlichen Kanalisation zugeführt worden ist.
Um sich vor solch unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir daher, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler selbst zu kontrollieren.
Notieren Sie am besten monatlich Ihren Zählerstand. So können Sie im Falle eines Defektes relativ schnell reagieren.