Immer wieder werden nach der Selbstablesung der Wasserzähler bzw. nach Erhalt des Gebührenbescheids hohe Verbrauchswerte festgestellt, die auf Wasserrohrbrüche, undichte Spülkästen an Toiletten, tropfende Wasserhähne, undichte Überdruckventile im Heizraum, defekte Entkalkungsanlagen oder Ähnliches zurückzuführen sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das hinter dem Zähler verloren gegangene Wasser nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nufringen auf jeden Fall bezahlt werden muss. Ein Nachlass bei der Schmutzwassergebühr kann nur dann erfolgen, wenn der schadensbedingte Mehrverbrauch nachweislich nicht der gemeindlichen Kanalisation zugeführt worden ist. Um sich vor solch unliebsamen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir daher dringend, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler selbst zu kontrollieren.
Notieren Sie sich am besten monatlich den Zählerstand und vermerken Sie diesen auf dem nachfolgenden Kontrollblatt. So können Sie im Falle eines Defekts relativ schnell reagieren und Ihren Wasserinstallateur bzw. Heizungsbauer benachrichtigen.