Nussbaum-Logo
NUSSBAUM+
Aus dem Landkreis

Aufstallpflicht für Geflügel im Rhein-Neckar-Kreis beendet

Die seit dem 14. November 2025 geltende Aufstallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Aviären Influenza endete im Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag,...

Die seit dem 14. November 2025 geltende Aufstallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Aviären Influenza endete im Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 12. Februar. In Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) wurde auf eine Verlängerung der Maßnahme verzichtet. Es liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor, die eine Fortführung der Stallpflicht erforderlich machen würden.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden dennoch gebeten, weiterhin besondere Sorgfalt walten zu lassen und ihre Tiere durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen vor einer möglichen Einschleppung der Geflügelpest zu schützen.

Weiterführende Informationen zur Geflügelpest, zur aktuellen Lage in Deutschland sowie Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verfügbar:

mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Epfenbach
Helmstadt-Bargen
Neckarbischofsheim
Neidenstein
Reichartshausen
Kategorien
Aus dem Landkreis
Politik