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Aufstellung des Bebauungsplans „Barbaragarten II“ in Gingen a. d. Fils

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Barbaragarten II“ in Gingen a. d. Fils Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen a. d....
Aufstellung des Bebauungsplans „Barbaragarten II“ in Gingen a. d. Fils
Lageplan „Barbaragarten II“ in Gingen a. d. Fils

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans
„Barbaragarten II“ in Gingen a. d. Fils
Der Gemeinderat der Gemeinde Gingen a. d. Fils hat am 22.07.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Barbaragarten II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan nach § 74 Landesbauordnung (LBO) beschlossen.


Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde im Gewann Beim Barbaragarten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Straße Im Barbaragarten, im Osten durch die Ortsdurchfahrt (Hindenburgstraße), im Westen durch die Bundesstraße 10 begrenzt und erstreckt sich nach Süden bis auf Höhe des Gebäudes Hindenburgstraße 184.


Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans i.d.F. vom 22.07.2025 maßgebend.


Der Planbereich ist im folgenden Karten-/Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Wohnraum geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der städtebauliche Entwurf, der Lageplan zur Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit zugehöriger vorläufiger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden

vom 15.08.2025 bis einschließlich zum 19.09.2025

(Veröffentlichungsfrist)


im Internet veröffentlicht.


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen können unter www.m-quadrat.cc/downloads.php und auf der Homepage der Gemeinde (https://www.gingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene) eingesehen werden.


Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gingen.de übermittelt werden.


Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).


Um das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitteilen oder Rückfragen stellen zu können, ist die Angabe der Kontaktdaten der Verfasserin bzw. des Verfassers zweckmäßig.


Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Termine sind telefonisch unter 07162/9606-11 oder 07162/9606-12 oder info@gingen.de zu vereinbaren.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.


Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Gingen a. d. Fils, Bahnhofstraße 25, 73333 Gingen a. d. Fils zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses im frei zugänglichen Foyer öffentlich aus.


Gingen a. d. Fils, 07.08.2025
gez.
Marius Hick
Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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