Bebauungsplan "6. Deckblattänderung Mark-West – Teile B und C" im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen-West/Kusterdingen (WEG West), Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Mähringen/Jettenburg
Der Gemeinderat der Stadt Reutlingen hat am 26.11.2024 die Aufstellung und öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Das Plangebiet liegt im Bereich des gemeinsamen Wirtschaftsgebiets Reutlingen-West/Kusterdingen. Die Zuständigkeit der Stadt Reutlingen für die Bauleitplanung in diesem Gebiet ist aufgrund der am 01.01.77/01.01.84 in Kraft getretenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Kusterdingen über die Aufgabenerfüllung und die Finanzbeziehungen bei dem gemeinsamen Wirtschaftsgebiet Reutlingen-West/Kusterdingen gegeben. Diese Bekanntmachung erfolgt daher gemäß § 3 Abs. 3 der o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Planungsziel ist es, die Baumassenzahl für einen kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes ersatzlos zu streichen, um die langfristige Entwicklung dieses Bereiches zu sichern.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Amts für Stadtentwicklung und Vermessung vom 03.09.2024 mit Begründung vom 03.09.2024. Der Bebauungsplan wird nach § 13 Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanentwurfs bezieht sich im Wesentlichen auf die im folgenden Kartenausschnitt dargestellte Fläche.
Bitte Plan aus PDF-Datei einfügen!
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom
20. Januar 2025 bis 21. Februar 2025
(je einschließlich) auf der Internetseite der Stadt Reutlingen unter der Internetadresse
www.reutlingen.de/bebauungspläne veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen des Bebauungsplans bei der Stadt Reutlingen, Marktplatz 22 (Rathaus), in der Eingangshalle (linker Bereich, beim Eingang zu Zimmer 10), während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich kann der Bebauungsplanentwurf auch im Rathaus Kusterdingen, Kirchentellinsfurter Straße 9, im 1. OG, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung mit den vollständigen Unterlagen i. S. des § 3 Abs. 2 BauGB nur im Internet erfolgt. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Reutlingen ist die Auslegung ortsüblich bekanntgemacht.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen per E-Mail unter beteiligung.stadtentwicklung@reutlingen.de übermittelt werden, können aber auch bei Bedarf schriftlich beim Amt für Stadtentwicklung und Vermessung abgegeben oder gesendet werden (bitte immer vollständige Anschrift angeben).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Reutlingen, 16.01.2025
Bürgermeisteramt
gez. i. V. Angela Weiskopf
Bürgermeisterin