Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 08.05.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“ gefasst. Aufstellungsbeschluss und Geltungsbereich werden hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und dem Abgrenzungsplan vom 17.04.2025 zu entnehmen.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat des Weiteren in der öffentlichen Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB derart vorzunehmen, dass die beschlossenen Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt werden und Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.
Die beschlossenen Unterlagen bestehen aus dem Abgrenzungsplan und den Zielen und Zwecken der Planung des Büros ARP, Stuttgart, jeweils vom 17.04.2025.
Die Planunterlagen können vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 im Internet unter www.Kaisersbach.de => Leben & Wohnen => Bauen und Planen => Bauen & Wohnen => Bebauungspläne abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen zudem vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 während der Dienststunden (Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.
Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Die Veröffentlichung bzw. Auslegung dient gleichzeitig der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zusammenfassend gilt Folgendes:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 922 924, 925, 926, 927, 928, 933 und 934.
Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch eine bestehende Wohnbebauung entlang der Gartenstraße
- im Osten: durch bestehende landwirtschaftliche Flächen (Wiesenflächen)
- im Süden: durch bestehende Wohn- und Gewerbebauten
- im Westen: durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Gartenstraße.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha und ist im Abgrenzungsplan vom 17.04.2025 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung:
Das Plangebiet bietet durch die Nähe zum Ortszentrum mit den bestehenden Versorgungseinrichtungen gute Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung. Nutzungsänderungen im Zuge des Generationswechsels sowie geänderte Wohnstandards und in der Folge entsprechende Anfragen bezüglich Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen und nicht zuletzt eine steigende Wohnraumnachfrage erfordern die Steuerung dieser Veränderungsprozesse im Hinblick auf eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die geplanten Nutzungen widersprechen teilweise den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans.
Um die Entwicklung von Wohnraum in diesem Bereich umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und parallel hierzu die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Umweltbelange
Der Bebauungsplan „Gartenstraße Nord“ wird im Regelverfahren parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Erstellung eines Grünordnungsplans mit Eingriff-/ Ausgleichsbilanz und eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sind erforderlich und werden im Rahmen des weiteren Verfahrens erstellt.
Kaisersbach, den 06.06.2025
gez. Michael Clauss – Bürgermeister