Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung einer „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Pflegeheim Walldorf Süd“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Satz 2 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Im Rahmen der Offenlage und förmlichen Beteiligung der Behörden vom 24.05.2025 bis zum 29.06.2025 wurde deutlich, dass die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung zur Realisierung des Pflegeheims mit erheblichen Zweifeln an der Rechtssicherheit der Planung verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Gemeinderat der Stadt Walldorf in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2025 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Pflegeheim Walldorf Süd“ und die Aufstellung des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ im Regelverfahren. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans „Pflegeheim Walldorf Süd“ ist im abgebildeten Plan, Stand 04.07.2025, dargestellt (siehe Plan: Geltungsbereich Bebauungsplan „Pflegeheim Walldorf Süd“ nachfolgend).
Das ca. 1,4 ha große Bebauungsplangebiet „Pflegeheim Walldorf Süd“ umfasst den östlichen Teil des Flurstücks 9939/0 (Ackerfläche), Teile der Flurstücke 13806/0 und 13806/1 am Astoria-Kreisverkehr und Teile der Bürgermeister-Willinger-Straße und deren Randbereiche (Teile der Flurstücke 13832/0, 9995/0, 9995/2, 70/29, 7559/0, 9916/0).
Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Bereits im Jahr 2019 wurde ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Walldorf Süd 3. Bauabschnitt“ für den Gesamtbereich zwischen der Landesstraße L723 (Südumgehung) und der Bürgermeister-Willinger-Straße gefasst und mit den Planungsarbeiten begonnen. In der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2022 wurde die Umsetzung des Neubaus eines Pflegeheims mit 100 Pflegeplätzen im Bereich des 3. Bauabschnitts beschlossen. Dabei soll das Pflegeheim als Gegenüber und in Ergänzung der Sozialen Mitte südlich des Astoria-Kreisels realisiert werden.
Denn durch das bestehende Pflegeheim der Astor-Stiftung kann die Gesamtversorgung für die Pflege in Walldorf künftig nicht mehr allein geleistet werden. Aufgrund der demografischen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft wird der Anteil an Menschen, die versorgungs- und pflegebedürftig sind, weiterhin ansteigen. Durch den Bau eines ergänzenden neuen Pflegeheims soll daher eine wohnortnahe, gemeinwesenorientierte Wohn- und Versorgungsstruktur weiterentwickelt werden. Das Pflegeheim soll mit 100 Plätzen auf einem Grundstück von ca. 7.000m2 realisiert werden. Ergänzend zur Funktion des Pflegeheims sollen darüber hinaus Seniorenwohnungen im Sinne eines betreuten Wohnens und eine Tagespflege untergebracht werden.
Im Sinne der Verfahrensbeschleunigung wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB von einer erneuten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit abgesehen, da diese bereits im Rahmen der Offenlage zur Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in der Zeit vom 24.05.2025 bis einschließlich 29.06.2025 erfolgt ist. Infolge des Verfahrens wird eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB voraussichtlich im Herbst durchgeführt.
Mit der Erstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des Pflegheims Walldorf-Süd soll eine planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und Entwicklung der Gesamtsituation erfolgen und die planerischen Intentionen der Sozialen Mitte weiter gestärkt werden. Das geplante Pflegeheim führt die dreigeschossige Bebauung an der Bürgermeister-Willinger-Straße fort und ergänzt die sozialen Einrichtungen durch eine Einrichtung für pflegebedürftige bzw. alte Menschen. In die Zukunft gedacht, kann das Pflegeheim den städtebaulichen Auftakt einer späteren Aufsiedlung des dritten Bauabschnitts Walldorf-Süd bilden.
Gez. Matthias Renschler, Bürgermeister