Bebauungsplan „Franz-Grötz-Straße 2b“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels gem. § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. März 2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Franz-Grötz-Straße 2b“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie für den Erlass einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 4373/15 der Gemarkung Rotenfels. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der im beigefügten Lageplan „schwarz“ umrandeten Fläche.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Dieser Beschluss des Gemeinderates wird hiermit bekannt gemacht.
Gaggenau, 25. März 2024
Michael Pfeiffer
Oberbürgermeister