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Aufstellungsbeschluss Fr.-Grötz-Straße und Plan

BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan „Franz-Grötz-Straße 2b“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels gem. § 13 a BauGB Der Gemeinderat...

BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan „Franz-Grötz-Straße 2b“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels gem. § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. März 2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Franz-Grötz-Straße 2b“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie für den Erlass einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 4373/15 der Gemarkung Rotenfels. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der im beigefügten Lageplan „schwarz“ umrandeten Fläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Dieser Beschluss des Gemeinderates wird hiermit bekannt gemacht.

Gaggenau, 25. März 2024

Michael Pfeiffer

Oberbürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 14/2024

Orte

Gaggenau

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von Stadtverwaltung Gaggenau
04.04.2024
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