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Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Abgrenzungsbereich und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung gem. § 35...
Lageplandeckblatt vom 22.05.2025
Lageplandeckblatt vom 22.05.2025


Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 05.06.2025 den Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung gem. § 35 BauGB Abs. 6 BauGB
für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst. Aufstellungsbeschluss, Geltungsbereich und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § Abs. 2 BauGB werden hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und dem Lageplandeckblatt vom 22.05.2025 zu entnehmen.



Der Gemeinderat der Gemeinde Kaisersbach hat des Weiteren in der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2025 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB derart vorzunehmen, dass die beschlossenen Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich öffentlich ausgelegt werden und Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.
Die beschlossenen Unterlagen bestehen aus dem Lageplandeckblatt, dem Textteil sowie der Begründung des Büros ARP, Stuttgart, jeweils vom 22.05.2025.


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Planunterlagen können vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 im Internet unter www.Kaisersbach.de => Leben & Wohnen => Bauen und Planen => Bauen & Wohnen => Bebauungspläne abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen zudem vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 während der Dienststunden (Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.


Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
Für die geplante Erweiterungsfläche und deren näherem Umfeld wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt (Büro Zeeb § Partner Natur. Raum. Mensch, Ulm, vom 03.07.2025).
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Der Teilort Bruch liegt ca. 1,5 km nördlich des Ortszentrums von Kaisersbach im Außenbereich.
Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, 1. Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich der Außenbereichssatzung für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, genehmigt am 22.02.2002/ Rechtskraft seit 10.04.2002. Er ist im Lageplandeckblatt vom 22.05.2025 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und hat eine Fläche von ca. 2,3 ha.
Erfordernis der Planaufstellung/ Ziele und Zwecke
Im Weiler Bruch besteht von Seiten der ortsansässigen Bevölkerung der Bedarf für eine die bestehende Bebauung ergänzende Wohnbaufläche.
Ziel ist es daher, innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung für den Teilort „Bruch“ der Gemeinde Kaisersbach, genehmigt am 22.02.2002/ Rechtskraft seit 10.04.2002, die bisher in der Satzung als überbaubarer Bereich dargestellte Fläche zu arrondieren. Hierdurch soll eine maßvolle Verdichtung der Bebauung des bestehenden Weilers „Bruch“ ermöglicht werden. Im Sinne einer nachhaltigen Einwohnerentwicklung kann damit eine zusätzliche Wohnbaufläche, insbesondere für Kinder ortsansässiger Familien, sowie die Möglichkeit für die Errichtung notwendiger Nebenanlagen geschaffen werden.
Umweltbelange
Bei den geplanten zusätzlichen überbaubaren Bereichen handelt es sich um unbebaute Wiesenflächen. Aufgrund der geringen Größe des zusätzlichen überbaubaren Bereichs ist mit keinen erheblich negativen Auswirkungen in Bezug auf einzelne Schutzgüter zu rechen.
Die Aufstellung der Satzungsänderung erfolgt gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. Durch die Änderung wird keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Landesrecht begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Darüber hinaus sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten. Das Plangebiet liegt nicht im Umfeld sogenannter „Störfallbetriebe“.
Kaisersbach, den 06.06.2025
gez. Michael Clauss – Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kaisersbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Kaisersbach
12.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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