Aus den Rathäusern

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2020

I. Beschlussgrundlage Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den...
Darstellung der Lage des Planbereichs im Stadtteil Leinfelden.
Abgrenzung des GeltungsbereichsFoto: Planungsamt Leinfelden-Echterdingen

I. Beschlussgrundlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich „Stuttgarter Straße/ Feuerwehr Leinfelden“ (19-09) im Stadtteil Leinfelden die 5. Teiländerung für den Flächennutzungsplan 2020 aufzustellen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf vom 03.06.2025 und seiner Begründung vom 06.03.2025 durchzuführen.

II. Geltungsbereich

Maßgebend ist der Vorentwurf der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2020 vom 03.06.2025. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt:

III. Ziele und Zwecke der Planung

Für den Planbereich des Bebauungsplanverfahrens „Stuttgarter Straße/ Feuerwehr Leinfelden“ (19-09) muss gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der wirksame Flächennutzungsplan – FNP 2020 – in einem Teilbereich geändert werden, weil der aktuelle Bebauungsplanvorentwurf andere Festsetzungen zu den geplanten Nutzungen trifft als im FNP 2020 dargestellt (Parallelverfahren). Die dargestellte gemischte Baufläche (M) soll im Bereich des bestehenden Autohauses als gewerbliche Baufläche (G), der mittlere Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr für den geplanten Standort der Feuerwehr Leinfelden dargestellt werden. Die Darstellung der restlichen Fläche soll als gemischte Baufläche (M) beibehalten werden.

Ziel der Bauleitpläne ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines zukunftsträchtigen und bevölkerungsschützenden Feuerwehrgerätehaus. Auch die geplante Erweiterung des Autohauses am Standort an der Stuttgarter Straße soll planungsrechtlich ermöglicht werden.

Zur Sicherung dieser Planungsziele ist sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich als auch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße/ Feuerwehr Leinfelden“ (19-09) erforderlich.

IV. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Organisatorische Hinweise

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist für dieses Bebauungsplanverfahren eine Offenlage der Unterlagen angeordnet. Die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet erfolgt daher in der Zeit von

Montag, den 11.08.2025 bis Freitag, den 26.09.2025

– je einschließlich –

eine Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, Vorentwurf der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans 2020 sowie der Vorentwurf der Begründung), in diesem Zeitraum (Montag, 11.08.2025 bis Freitag, 26.09.2025) bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Rathaus Echterdingen, Planungsamt, Bernhäuser Straße 11, 1. Stock (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) zur allgemeinenEinsichtnahme öffentlich ausliegen.

Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

V. Verfahrensrechtliche Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich (auch per E-Mail an planungsamt@le-mail.de ) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt.

Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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