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Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 3. Änderung“ in Drackenstein, OT Oberdrackenstein

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Wappen Drackenstein

GEMEINDEDRACKENSTEIN

GEMARKUNGDRACKENSTEIN

KREISGÖPPINGEN

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 3. Änderung“ in Drackenstein, OT Oberdrackenstein

Der Gemeinderat der Gemeinde Drackenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 3. Änderung“ in Drackenstein, OT Oberdrackenstein nach § 2 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 2 BauGB aufzustellen.

Weiterhin wurde in derselben Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 i. V. m.§ 13a des Baugesetzbuches (BauGB) und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit§ 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach § 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 26.06.2025 in dem Lageplan des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH vom 26.06.2025 festgelegt. Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Siedlungsbereich von Oberdrackenstein, an der Straße „Hinter den Gärten“.

Im Einzelnen gelten für den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH mit dem Datum vom 26.06.2025.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften i. d. F. vom 26.06.2025 einschließlich der Begründung werden im Internet über die Homepage der Gemeinde Drackenstein: www.drackenstein.de/rathaus-service/bekanntmachungen

von Montag, 21.07.2025 bis einschließlich Freitag, 22.08.2025 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen zeitgleich im Rathaus der Gemeinde Drackenstein, Hauptstraße 28, 73345 Drackenstein in Papierform öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen Stellungnahmen elektronisch an folgende Adresse des Ingenieurbüros Wassermüller Ulm GmbH übermittelt werden: bauleitplanung@wassermueller.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Ziel und Zweck der Planung:

Der Bebauungsplan „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 2. Änderung“ soll im vorliegenden Verfahren in einem Teilbereich erneut geändert werden, um die tatsächlich entstandene Verkehrssituation rechtlich abzusichern. Es handelt sich um ein bestehendes Mischgebiet mit noch einem unbebauten Grundstück. Ein Teil eines Wendehammers der nie ausgebaut wurde und ohnehin nicht zum Wenden ausreicht, wird dem Grundstück Flst. Nr. 152/4 zugeschlagen. Auch die Breite der Verkehrsfläche der Straße „Hinter den Gärten“ wurde nicht vollständig ausgebaut, sodass die anliegenden Grundstückseigentümer den nicht ausgebauten Bereich zu ihrem Grundstück hin für sich beansprucht und angelegt haben. Mit der vorliegenden Änderung wird nun der Ist-Zustand rechtlich gesichert, um klare Verhältnisse im Gebiet zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird ein qualifizierter Bebauungsplan für das Gebiet „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 3. Änderung“ aufgestellt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Dadurch ist das Verfahren freigestellt von Umweltprüfung, Umweltbericht und Umweltüberwachung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 BauGB (auch keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) und von der Ausgleichspflicht nach der städtebaulichen Eingriffsregelung gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 4 BauGB. Der Bebauungsplan hat zudem kein Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB wird gem.§ 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Bürgermeisteramt Drackenstein, 11.07.2025

Roland Lang, Bürgermeister

Ausschnitt Bebauungsplan „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 3. Änderung“ vom 26.06.2025, unmaßstäblich, genordet
Ausschnitt Bebauungsplan „Hinter den Gärten – Im Eichhölzle 3. Änderung“ vom 26.06.2025, unmaßstäblich, genordet.
Anhang
Dokument
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Drackenstein
10.07.2025
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