Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfes/des Entwurfes der Örtlichen Bauvorschriften, „Traubenstock – Neuaufstellung“,
(7. Änderung)
Der Gemeinderat der Stadt Waibstadt hat in seinen öffentlichen Sitzungen am 25.03.2025 den Beschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften „Traubenstock“ (unter Einbeziehung der Flächen des bisherigen Bebauungsplanes „Hammerstock“) gefasst, die Entwürfe gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:
Die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Neuaufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungspläne der Innenentwicklung im „beschleunigten Verfahren“. Von der Ausarbeitung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie eines Umweltberichtes gemäß § 2 a BauGB wird abgesehen.
Mit der Planung beabsichtigt die Stadt Waibstadt das überwiegend aus den Jahren 1971/1972 stammende Planungsrecht der Bebauungsplan „Hammerstock und Traubenstock“ an die heutigen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen und, in enger Anlehnung an die bisher geltenden Festsetzungen, neu zu formulieren.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Die Entwürfe der Neuaufstellung des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften liegen in der Zeit vom 20.06.2025 bis 21.07.2025 im Rathaus der Stadt 74915 Waibstadt, Hauptstraße 31, Zimmer 24, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet unter www.waibstadt.de abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können der Stadt Waibstadt Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter der E-Mail-Anschrift hauptamt@waibstadt.de elektronisch übermittelt werden. Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 74915 Waibstadt, Hauptstraße 31) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 5 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc., zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs.1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Waibstadt, 13.06.2025
gez.
Joachim Locher
Bürgermeister