In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bestand der Verdacht, dass sich eine Person in einer medizinischen Notlage befinden würde. Wir verschafften uns über eine Terrassentür Zugang zur Wohnung, so dass die weitere Versorgung durch die Rettungswagenbesatzung erfolgen konnte. Nachdem wir die Einsatzstelle an die Polizeibeamten übergeben hatten, rückten wir wieder ein. (SW)