Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat 01.07.2024

Bauvorhaben Geigersbühlweg/ Jahnstraße Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 das Einvernehmen zum oben genannten Bauvorhaben erteilt....

Bauvorhaben Geigersbühlweg/ Jahnstraße

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 das Einvernehmen zum oben genannten Bauvorhaben erteilt.

Zwischenzeitlich wurde von Seiten der Bauerschaft eine Änderung am ursprünglichen Plan vorgenommen.

Im neu vorliegenden Plan wird ausschließlich die Änderung der Firstrichtung beantragt.

Da das geplante Bauvorhaben direkt auf die Straßenseite „Geigersbühlweg“ anschließt, würde die beantragte Firstrichtung sich ebenfalls in das Ortsbild einfügen.

Vergabe der Arbeiten der Kanalsanierungsmaßnahmen 2024 im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Für die Kanalsanierungsmaßnahmen 2024 wurde in der Sitzung vom 15.04.2024 die Vergabe zur Ausschreibung erteilt.

Die Sanierungen erfolgen in den Straßen:

a) Albstraße

b) Kirchhalde

c) Amselweg

d) Falkenweg

e) Altdorfer Straße

f) Nürtinger Straße

g) Stromstraße

Es wurden von 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bei der Submission gingen von 6 Firmen Angebote ein. Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben: LineTec aus Walddorfhäslach; Kuchler Rohrsanierung aus München, Rossaro Kanaltechnik aus Aalen, Pfaffiner Rohrnetz & Sanierungstechnik aus Nagold, Geiger Kanaltechnik aus Wendlingen, Kanaltechnik DF-ING aus Karlstein.

Die formale Prüfung nach VOB/A und den Ausschreibungsgrundlagen nach KEVM (B) A ergab keine Beanstandungen.

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote wurden keine Rechenfehler gefunden.

Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich zur Kostenberechnung ergaben Abweichungen in den Einheitspreisen. Sowohl untereinander als auch im Vergleich zur Kostenberechnung differieren die Einheitspreise und die Angebotssummen teilweise stark. Jedoch gibt es bei den relevanten Bietern in den Hauptpositionen keine signifikanten Abweichungen.

Das Budget (Bauleistung ohne Nebenkosten) der Gemeinde beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 126.140,00 EUR (brutto). Im Kostenanschlag vom 08.05.2024 war für die ausgeschriebenen Leistungen eine Bruttosumme von 125.909,14 EUR ermittelt worden. Der günstigste Bieter liegt mit seinem Angebot rund 30 % über dem Budget. Hierbei ist bei verschiedenen Gewerken ein höherer Preis zu verzeichnen. Insbesondere betrifft dies die Gewerke Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung sowie erforderliche Tiefbauarbeiten. Faktoren hierfür sind u. a. Pauschalpositionen für den Tiefbau, welche sich auf Pauschalpositionen der Baustelleneinrichtung auswirken sowie die allgemeine Auslastung der Firmen, bedingt durch das bereits fortgeschrittene Kalenderjahr. Um das vorgegebene Budget einzuhalten, wäre der ausgeschriebene Sanierungsumfang um mindestens eine Kanalhaltung zu reduzieren. Dies wäre nach der Vergabe mit dem Auftragnehmer zu verhandeln.

Im Haushaltsplan sind hierfür 150.000 Euro inkl. Baunebenkosten bereitgestellt.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen den Auftrag an die Firma Rossaro Kanaltechnik GmbH u. Co. KG zum Angebotspreis von 164.147,30 € (brutto) zu erteilen.

Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Ganztagesbetreuungsangebote an der Grundschule Großbettlingen (GTB)

In der Sitzung vom 13.05.2024 hat die Verwaltung die Neufassung der Satzung für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule vorgestellt und der Gemeinderat hat dies auch beschlossen.

Im Nachgang musste die Verwaltung feststellen, dass die angegebenen Gebühren in § 9 der GTB-Satzung fehlerhaft sind. Die Verwaltung hat daher die Gebühren überarbeitet und schlägt nun folgende Gebührenhöhe für die einzelnen Gebührenmodelle vor:

Betreuungsform I Betreuungsform II Betreuungsform III Mittagessen
1 Tag

12,50 €

20,00 €

20,00 €

15,00 €

2 Tage

25,00 €

40,00 €

40,00 €

30,00 €

3 Tage

37,50 €

60,00 €

60,00 €

45,00 €

4 Tage

50,00 €

80,00 €

80,00 €

60,00 €

5 Tage

62,50 €

100,00 €

75,00 €

Die korrigierten Gebühren sollen, wie bereits die Neufassung, zum 01.09.2024 in Kraft treten.

Annahme von Spenden

Seit der Änderung der Gemeindeordnung vom 14.02.2006, in Kraft seit 18.02.2006, darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden annehmen und diese auch an Dritte vermitteln, sofern sie sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Folgende Spenden wurden der Gemeinde Großbettlingen angeboten:

Spender

Spendenzweck

Betrag €

Andreas Eck, Maler und LackiererAußengerüst Kita Regenbogen

Sachspende im Wert von 455,10

Arno ThömmesGrundschule am Geigersbühl

70,00

Die Gesamtsumme der Spenden beträgt 525,10 €.

Einrichtung einer neuen Bushaltestelle in der Nürtinger Straße

In der Nürtinger Straße wurde eine neue Bushaltestelle zu Testzwecken eingerichtet.

Die neue Ausschreibung des Linienbündels 10, welche ab 2025 gelten soll, würde eine etwas schlechtere Taktung während der Hauptverkehrszeiten für die Albstraße, Mörikestraße und Metzinger Straße enthalten. Im Gegenzug dadurch profitieren die Haltestellen im Unterdorf.

Die neue Bushaltestelle in der Nürtinger Straße soll als Zwischenlösung dienen. Eine entsprechende Mitteilung vom VVS wurde bereits eingefordert.

Änderung des Wahlablaufs für kommende Wahlen

Aufgrund der vergangenen Wahlen wird der Wahlablauf für die kommenden Wahlen einigen Änderungen seitens der Verwaltung unterzogen.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Anhang
Dokument
Erscheinung
Unser Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2024
von Gemeinde Großbettlingen
04.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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