Gemeinde Großbettlingen
72663 Großbettlingen
Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat 23.09.2024

Friedhofsangelegenheit – Vorstellung der Gebührenkalkulation 01.01.2025 Die letzte Änderung bzw. Anpassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung...

Friedhofsangelegenheit – Vorstellung der Gebührenkalkulation 01.01.2025

Die letzte Änderung bzw. Anpassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung – und Bestattungsgebührensatzung) wurde zum 01.07.2019 auf Basis der damaligen der Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Heyder und Partner, Tübingen, durchgeführt.

Aufgrund der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ist die Gemeinde dazu verpflichtet, alle fünf Jahre die Gebühren neu zu kalkulieren.

Das Unternehmen Heyder und Partner wurde mit der Neukalkulation beauftragt und hat diese vorgelegt.

Die Gebührenkalkulation stellt die verschiedenen Kostendeckungsgrade dar, gleichzeitig wurde die Anpassung der Vergütung für die Bestattungsdienste durch den Bestattungsunternehmer berücksichtigt.

Aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten für Wartung und Service an den Arbeitsgeräten sowie den erhöhten Material- und Lohnkosten müssen die Preise für die Bestattungsdienste durch das Bestattungsunternehmen Götz angepasst werden.

Der deutliche Rückgang der Erdbestattungen in den letzten Jahren zwingt das Unternehmen, die Kosten (vor allem für Erdbestattungen) auf die verbleibenden Bestattungen umzulegen.

Für Kindergräber wird außerdem ein Kostendeckungsgrad von 10 Prozent vorgeschlagen.

Herr von Schmeling von dem Unternehmen Heyder + Partner hat die Gebührenkalkulation in der Sitzung vorgestellt.

Friedhofsangelegenheit – Grabfeld Sternenkinder

Gemäß dem Bestattungsgesetz müssen alle tot geborenen Kinder und in der Geburt verstorbene Leibesfrüchte mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm (Totgeburt) bestattet werden.

Für Fehlgeburten (tot geborene Kinder und während der Geburt verstorbene Leibesfrüchte unter 500 Gramm) besteht bislang keine Bestattungspflicht. Diese sogenannten Sternenkinder sind lediglich auf Verlangen eines Elternteils auf Kosten der Eltern zu bestatten.

Umliegende Gemeinden bieten den Eltern die Möglichkeit für eine Trauerstätte mit der Einrichtung eines Grabfeldes für Sternenkinder.

Zukünftig würde die Gemeinde Großbettlingen gerne den Eltern von Sternenkindern die Möglichkeit zur Bestattung und Trauer anbieten.

In Vorbereitung auf die Sitzung fand bereits im letzten Jahr ein Termin mit Frau Unseld-Eisele und dem Steinmetz Buckmüller aus Bempflingen statt.

Die Errichtung des Grabfeldes soll gemäß einem Entwurf von Frau Unseld-Eisele erfolgen. Dieser wurde im Vorfeld gemeinsam mit dem Bauhof und den Kolleginnen des Friedhofamtes erarbeitet.

Der Gedenkstein soll aus dem Stein Ocean Beige und einem Regenbogen aus Bronze mit fünf verschiedenen Farben sowie einem Vers versehen werden.

Der Vers soll wie folgt lauten: „Mach's gut kleiner Stern, pass gut auf dich auf. Ich werde dich niemals vergessen“ – Lauras Stern

Als Nutzungszeit sollen 20 Jahre anberaumt werden. Eine Wiederbelegung soll grundsätzlich möglich sein. Die Sternenkinder-Gräber sollen gebührenfrei vergeben werden.

sportforum – Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der Lüftung im Umkleidebereich

In der Sitzung vom 13.05.2024 hat der Gemeinderat der vorgestellten Planung zur Erneuerung der Lüftung zugestimmt und auch gleich die Freigabe zur Ausschreibung der Maßnahme erteilt.

Es wurden fünf Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Bei der Submission gingen von drei Firmen Angebote ein. Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben: PORTALE Heizung Sanitär Lüftung aus Aichtal-Grötzingen, Mesch GmbH aus Weilheim/Teck und Fröschle + Mäntele GmbH aus Unterensingen.

Die formale Prüfung nach VOB/A und den Ausschreibungsgrundlagen nach KEVM (B) A ergab keine Beanstandungen.

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote wurden keine Rechenfehler gefunden.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Fröschle + Mäntele GmbH aus Unterensingen zum Angebotspreis von 169.681,46 € (brutto) zu erteilen.

Folgende Kleingewerke sind ebenfalls zu vergeben:

Demontagearbeiten Trockenbau

Andreas Eck Maler- und Tapezierarbeiten aus Großbettlingen zum Angebotspreis von 14.935,29 € brutto

Neumontage Trockenbau

Andreas Eck Maler- und Tapezierarbeiten aus Großbettlingen zum Angebotspreis von 18.478,26 € brutto

Elektroinstallation / MSR Technik

Maier Elektrotechnik GmbH aus Wolfschlugen zum Angebotspreis von 17.332,47 € brutto.

Im Haushaltsplan sind 220.000 € für die Maßnahme bereitgestellt. Die veranschlagten Kosten durch das Ingenieurbüro belaufen sich nun auf 272.000 € brutto. Nach der Ausschreibung der Arbeiten ergeben sich nun Gesamtkosten in Höhe von rd. 220.500 € brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anteiliger Vorsteuerabzug beim sportforum gezogen wird, so dass die Kosten nicht in voller Höhe anfallen werden.

Herr Steffen Krüger vom Büro sk Ingenieurgesellschaft mbH hat in der Sitzung das Ausschreibungsergebnis zur Erneuerung der Lüftung für den Umkleidebereich des sportforums vorgestellt.

Vergabe der Arbeiten für die Sanierung Feldweg zum Wertstoffhof/Bauhof/ Kläranlage

Für die Sanierungsmaßnahme des Feldwegabschnitts zum Wertstoffhof/Bauhof/Kläranlage wurde in der Sitzung vom 22.07.2024 die Vergabe zur Ausschreibung erteilt.

Es wurden sieben Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Submission gingen von vier Firmen Angebote ein. Zwei Firmen haben im Vorfeld, aufgrund von Zeitmangel abgesagt. Folgende Firmen haben ein Angebot abgegeben: Gottlob Brodbeck GmbH & Co.KG aus Metzingen, Kurt Gansloser GmbH aus Deggingen, M. Knecht Tief- und Straßenbau GmbH aus Walddorfhäslach, Schwenk GmbH & Co. KG aus Unterensingen.

Die formale Prüfung nach VOB/A und den Ausschreibungsgrundlagen nach KEVM (B) A ergab keine Beanstandungen.

Bei der rechnerischen Prüfung der Angebote wurden keine Rechenfehler gefunden.

Die wirtschaftliche Prüfung anhand des Preisspiegels und im Vergleich zur Kostenberechnung bzw. zum bepreisten LV ergab zum Teil Abweichungen in den Einheitspreisen nach oben wie nach unten. In der Summe erscheinen die Angebote jedoch plausibel. Jedoch gibt es bei den relevanten Bietern in den Hauptpositionen keine signifikanten Abweichungen.

Im Haushaltsplan sind hierfür 44.000 Euro inkl. Baunebenkosten bereitgestellt. Die Kostenschätzung ergab 45.655,00 Euro.

Antrag auf Befreiung – Änderung der Größe der Dachflächenfenster

Auf dem Grundstück Buchenweg 43 sollen die vorhanden vier Dachflächenfenster durch zwei neue ersetzt werden. Die neuen Dachflächenfenster haben dabei jeweils eine Fläche von 1,6 m².

Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchertäcker I

1. Änderung“.

Darin wurde geregelt, dass Dachflächenfenster jeweils bis zu einer Gesamtfläche von 1 m² zulässig sind.

Eine derartige Regelung findet sich in keinem der anderen Bebauungspläne. Auch nach Rücksprache mit dem Landratsamt konnte keine schlüssige Begründung für die damalige Regelung gefunden werden.

Ebenfalls ist festzuhalten, dass durch die Reduzierung von zwei Fenstern sich die gesamte Fläche in Summe betrachtet ausgleichen wird.

Weshalb von Seiten der Gemeinde keine Bedenken gegen eine Befreiung gesehen werden.

Änderung auf Befreiung – Überschreitung der Baugrenzen

In der Gemeinderatsitzung am 09. Mai 2022 hat der Gemeinderat die Zustimmung zum Bauvorhaben Wolfsweg 2/1 erteilt.

Mit Schreiben vom Juli 2024 beantragt die Bauherrschaft eine veränderte Ausführung.

Angestrebt werden hierbei die Unterkellerung sowie die Errichtung eines Stellplatzes.

Der Stellplatz soll auf der bereits in der Vergangenheit genehmigten Zufahrt entstehen.

Da diese bauplanungsrechtlich bereits genehmigt wurde, bedarf es für die Nutzung als Stellplatz keiner zusätzlichen Befreiung.

Im Zuge der Unterkellerung ist auf der nördlichen Seite ein Kellerabgang eingeplant, welcher außerhalb der Baugrenze liegt. Dieser überschreitet die Baugrenze mit einer Länge von 4,4 Meter in Richtung Norden um 0,80 Meter.

Da Baugrenzen auch für unterirdische bauliche Anlagen gelten, ist für diese Überschreitung

eine Befreiung notwendig.

Im dortigen Bebauungsplan „An der Grafenberger Straße“ gibt es bereits derartige Befreiungen in direktem Umfeld.

Annahme von Spenden

Seit der Änderung der Gemeindeordnung vom 14.02.2006, in Kraft seit 18.02.2006, darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden annehmen und diese auch an Dritte vermitteln, sofern sie sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Folgende Spenden wurden der Gemeinde Großbettlingen angeboten:

SpenderSpendenzweckBetrag €

Arno ThömmesGrundschule am Geigersbühl70,00

Die Gesamtsumme der Spenden beträgt 70,00 €.

Pilotprojekt Beteiligungsplattform Feedbacktime

Der Gemeinderat erhält Informationen über das Pilotprojekt Feedbacktime.

Die App wurde bisher gut angenommen und man erhalte eine große Bandbreite an Feedbacks.

Wie man Rückmeldungen auf die Feedbacks gebe, sei noch zu klären.

Freiflächen-Photovoltaik Regionalplan

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Gemeinde kurzfristig dazu von der Region aufgefordert wurde eine Stellungnahme zu Flächen zu geben.

Der Beschluss über Zustimmung sei für die Sitzung im Oktober vorgesehen.

Neugestaltung Mitteilungsblatt

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass das Layout und die Gestaltung des Mitteilungsblattes geändert werden.

Alle ausführlichen Informationen finden Sie unter: grossbettlingen.ris-portal.de

Anhang
Dokument
Erscheinung
Unser Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Großbettlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024

Orte

Großbettlingen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Großbettlingen
10.10.2024
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